Kanzlei Image Law mahnt für AFP Urheberrechtsverletzungen an Fotos ab

Abmahnung
07.12.202018 Mal gelesen
Die Kanzlei Image Law Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für die AFP Agence France Presse GmbH aus Berlin wegen angeblich unlizenzierter Bildnutzung ab.

Die Kanzlei Image Law Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für die AFP Agence France Presse GmbH aus Berlin wegen angeblich unlizenzierter Bildnutzung ab.

Über die AFP Agence France Press GmbH:

Die französische AFP (Agence France-Presse) ist die älteste internationale Nachrichtenagentur. Gegründet 1835 in Paris von Charles-Louis Havas war sie zuerst als "Agence des feuilles politiques, correspondence générale" bekannt. Inzwischen ist sie weltweit als drittgrößte Nachrichtenagentur tätig und hat neben der Zentrale in Paris Büros und Mitarbeiter in 151 Ländern. Sie bietet Nachrichten auf Französisch, Englisch, Deutsch, Arabisch, Spanisch und Portugiesisch an. Pro Tag versendet die AFP weltweit rund 3200 Artikel, 2500 Fotos, 100 Infografiken und 150 Videobeiträge.

In Deutschland betreibt AFP eine Tochter-GmbH, welche von der französischen Zentrale weitgehend unabhängig ist und für den deutschsprachigen Markt in allen bedeutenden Ressorts Nachrichten produziert.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen ein Lichtbild verwendet zu haben, welches urheberrechtlichen Schutz genieße. Das streitgegenständliche Lichtbild sei durch die AFP Agence France Press GmbH urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung des Bildes bedürfe dementsprechend einer Lizenz der AFP. Eine solche Lizenz habe der Abgemahnte aber nicht besessen. Somit habe er das Urheberrecht der AFP GmbH verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Image Law Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten im Auftrage der AFP Agence France Press GmbH auf, Schadensersatz in Höhe von 1.123.84 zu zahlen. Dieser setzte sich aus der rechtswidrigen Bildnutzung (980 Euro) und den Rechtsanwaltsgebühren (143,84 Euro) zusammen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.