RA Schroeder mahnt für PerfectX OHG Urheberrechtsverletzung ab

Abmahnung
07.12.202016 Mal gelesen
Rechtsanwalt Lutz Schroeder mahnt für die PerfectX OHG aus Hamburg einen eBay-Händler wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Produktfotografien ab.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt für die PerfectX OHG aus Hamburg einen eBay-Händler wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Produktfotografien ab.

Inhalt der Abmahnung:

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt für die PerfectX OHG aus Hamburg Urheberrechtsverletzungen ab. Gegenstand der Abmahnung sind Produktfotografien die ein eBay-Händler zum Bewerben seines Produkts auf eBay eingestellt hat. Laut Abmahnung habe der eBay-Händler sich durch die Verwendung der Fotografien einer Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht, da er die Fotos unrechtmäßig verwendet habe. Inhaberin der Nutzungsrechte für diese Fotos sei die PerfectX OHG. Dies könne durch Vorlage der originalen Bilddateien und anhand von Zeugen bewiesen werden. Der Abgemahnte eBay-Händler habe keine Nutzungsrechte und keine Lizenz von der PerfectX OHG erworben. Unabhängig davon aus welcher Quelle der Abgemahnte die Bilddateien  bezogen habe, gehe mit der Verwendung der Bilder eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 72 UrhG einher.

Forderungen aus der Abmahnung:

Rechtsanwalt Schroeder fordert den abgemahnten eBay-Händler im Auftrage der PerfectX OHG zum Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, welche bei jedem weiteren Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht, die an die PerfectX OHG gezahlt werden muss. Zudem fordert Rechtsanwalt Schroeder Schadensersatz in Höhe von 150 Euro für die unberechtigte Nutzung des Bildes, sowie Anwaltskosten in Höhe von 347,60 Euro (nach einem Gegenstandswert von 3.160,50 Euro).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.