Verteidigung: Abmahnung Bernd Gucia für „Uli Stein"

Abmahnungswelle - Verteidigung gegen Abmahnung der Films "Godzilla"
16.11.2020113 Mal gelesen
Wieder sind Abmahnungen ausgesprochen oder bereits unterwegs. Abgemahnt wird die angebliche Verwertung des lustigen Comics(-Bildes) des Künstlers Uli Stein.

Die angebliche Urheberrechtsverletzung eines Cartoons des Künstlers über Internetseiten - auch im Bereich des social-media - wird derzeit von der Kanzlei RA Bernd Gucia abgemahnt.

Neben der Unterlassungserklärung werden im ersten Abmahnschreiben (noch) keine Kosten der Rechtsverfolgung und der vermeintlichen Schadensersatzansprüche gefordert.  Dies erfolgt in einem zweiten Schreiben unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung.

Bei den grundsätzlich beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist Vorsicht geboten: diese Erklärungen sind oftmals zu weit gefasst, sodass für den Erklärenden langfristige Verpflichtungen entstehen können. Ohne eingehende rechtliche Überprüfung sollte diese Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Es handelt sich hierbei um ein Schuldanerkenntnis, das bis zu 30 Jahre Bestand haben kann.

Die Abmahnung darf nicht einfach "weggelegt" werden, weil ja ohnehin "nichts passieren wird". Im Falle des Untätigbleibens besteht das erhebliche Risiko eines aufwendigen und teuren gerichtlichen Prozesses, durch den erhebliche weitere Kosten entstehen können. Zudem häufen sich derzeit die auf Schadensersatz gerichteten Klagen.

Es ist dringend anzuraten, die Unterlassungserklärung zu prüfen sowie die weiteren rechtlichen und taktischen (Reaktions-) Möglichkeiten abzuwägen.

Gerne berate ich Sie sofort, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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