Abmahnung: der Kanzlei .rka Rechtsanwälte wegen Computerspiel-Download

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
11.09.201995 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Kanzlei .rka im großen Umfang wegen Downloads von Computerspielen ab!

Die Kanzlei .rka mahnt aktuell im Namen der Computerspieleindustrie wegen behaupteter illegaler Filesharing Fälle u.a. bzgl. der Computerspiele "Dying Light" "Kingdom Come Deliverance" und "Metro Exodus" ab.

Der Vorwurf

Betroffene erhalten eine Abmahnung der Kanzlei .rka, in welcher ihnen ein illegaler Download bzw. das rechtswidrige Anbieten der Computerspiele vorgeworfen wird (sogenanntes Filesharing).

Die behaupteten Verstöße sollen teilweise bereits Anfang 2018 begangen worden sein.

Es wird zunächst eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen.

Binnen Frist sollen Betroffene eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben, welche bei zukünftigen Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Zudem sollen Anwaltsgebühren i.H.v. 984,60 Euro bezahlt werden und ein nicht genau bezifferter Schadensersatz gezahlt werden. Insgesamt schlägt die Kanzlei .rka vergleichsweise eine Pauschalzahlung i.H.v. 1.500,- Euro vor.

Sollte der Vergleich nicht binnen Frist angenommen werden, drohen gerichtliche Schritte.

Unsere Einschätzung

Wenden Sie sich binnen Frist umgehend an einen Rechtsanwalt und schaffen Sie Waffengleichheit!

Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf und geben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft ab, da diese oftmals viel zu weit gefasst ist.

In derartigen Filesharing-Fällen ist zunächst zu prüfen, ob Sie überhaupt Verantwortlicher sind. Das ist nur dann der Fall, wenn Sie persönlich auch den Filesharing-Verstoß begangen haben, bzw. als Störer zu qualifizieren wären.

Ein Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für jeden Verstoß der über den betreibenden Internetanschluss z.B. durch Freunde oder Familienmitglieder begangen wird. Wenn Sie nicht als Täter/Störer in Frage kommen, ist die gesamte Abmahnung hinfällig.

Hier bedarf es einer umfassenden anwaltlichen Prüfung, da die dazu entwickelte Rechtsprechung vielschichtig und für einen juristischen Laien schwer zu durchschauen ist.

Da die Kanzlei .rka derzeit zahlreiche Abmahnungen ausspricht, wäre zudem zu prüfen, ob die Abmahnung rechtmäßig erfolgte.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)