Abmahnung der Erdigo UG durch Rechtsanwalt Sandhage

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
28.08.2019279 Mal gelesen
Die Erdigo UG  - myshoppingplace.de - lässt eBay-Händler durch RA Sandhage abmahnen: nicht "anklickbarer" OS-Link und fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Die Erdigo UG (haftungsbeschränkt) aus Elsterwerda betreibt den Onlineshop myshoppingplace.de, in dem u.a. Fahrräder, Freizeitartikel und Gartenmöbel/-zubehör verkauft werden. 

Derzeit erhalten eBay-Händler Abmahnungen, ausgesprochen von Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin, in denen Ihnen diverse wettbewerbsrechtliche Verstöße vorgeworfen werden. Uns liegen von Rechtsanwalt Sandhage mehrere Abmahnungen vor.

Wieso wird abgemahnt?

Den betroffenen Ebay-Händlern wird von der Erdigo UG (haftungsbeschränkt) u.a. vorgeworfen, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu verwenden. Auch wird der nicht ausreichende Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) moniert, da eine direkt Verlinkung auf die OS-Plattform fehle. Dabei wird den Betroffenen grundsätzlich ein gewerbliches Handeln und damit die Mitbewerbereigenschaft schlicht unterstellt.

Was fordert die Erdigo UG?

In der Abmahnungen werden die Betroffenen zur Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung binnen Frist aufgefordert. Diese Unterlassungserklärung kommt einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleich und führt bei jedem zukünftigen Verstoß gegen die in der Erklärung enthaltenen Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die Erdigo UG.

Zudem wird die Begleichung der Abmahn- bzw. Rechtsanwaltskosten verlangt, wobei die geltend gemachte Höhe variiert, da mal ein Streitwert i.H.v. 3.000,00 Euro bzw. teilweise auch i.H.v. 4.000,00 Euro zu Grunde gelegt wird.

Was sollten Sie tun, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben?

 

  • Unterschreiben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese meistens viel zu weit gefasst ist und Sie in Ihrem betrieblichen Handeln stark einschränken und zu existenziellen Folgen führen kann. 
  • Ignorieren Sie die Abmahnung auch nicht, denn dann könnten gerichtliche Schritte drohen, die mit weiteren Kosten verbunden sind.
  • Lassen Sie die Abmahnung unbedingt binnen Frist anwaltlich überprüfen!
  • Zunächst gilt es zu prüfen, ob Sie überhaupt gewerblich gehandelt haben. Ist dies nicht der Fall ist die Abmahnung hinfällig. Sodann ist zu prüfen, ob der geltend gemachte Vorwurf zutrifft.

Auch wenn dies der Fall sein sollte, können Sie sich gegen die Abmahnung verteidigen. Denn die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte auf ein Minimum umformuliert werden (sog. modifizierte Unterlassungserklärung) und die Höhe der geltend gemachten Anwaltsgebühren kann meistens ebenfalls durch uns reduziert werden, da oftmals schon ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wurde.

Wir konnten so schon zahlreichen Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen des RA Sandhage helfen.

 

Wir helfen Ihnen!

Wir konnten schon viele eBay-Händler erfolgreich gegen Abmahnungen des Rechtsanwalts Sandhage verteidigen - nutzen auch Sie unsere Expertise in diesen Fällen. Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung vor. 

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

E-Mail:kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Kontaktformular:https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)