Schon wieder eine Abmahnung von T. & D. Versand GbR durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft | Wettbewerbsverstoß

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
02.04.2019662 Mal gelesen
Mit Ihrem gewerblichen Angebot im Internet müssen Sie Verbrauchern verschiedene Informationen bereitstellen, so z.B. auch einen Link zur EU-Streitschlichtungs-Plattform (ODR). Sind auch Sie von derartigen Abmahnungen betroffen, unterstützen wir Sie gerne.

Die Abmahner

Derzeit liegen uns viele Abmahnung der T. & D. Versand GbR vor. Das Unternehmen ist auf den Verkauf von Druckern und Zubehör auf Ebay spezialisiert. Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS spricht die Abmahnungen aus.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein fehlender Hyperlink zur OS-Plattform der EU und daraus folgend ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2, 3a UWG.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02 ? (Streitwert 10.000 ?) übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Die OS-Plattform soll Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern schlichten. Der Großteil der Gerichte hat bisher angenommen, dass ein fehlender Hyperlink und damit auch ein Nichteinhalten der EU-ODR-Verordnung einen Wettbewerbsrechtverstoß darstellen.

Aufgrund der hohen Anzahl der Abmahnungen könnte die Abmahnung aber rechtsmissbräuchlich sein.

Unser Rat

Da die latente Gefahr besteht, dass die Vertragsstrafe gegen Sie geltend gemacht wird, wenn die viel zu weit formulierte Unterlassungserklärung unterschrieben wird, sollte anwaltlich eine modifizierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten erstellt werden. Auch die geforderte Summe sollte zunächst nicht gezahlt werden, sondern erst eine Überprüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung durch uns durchgeführt werden. Sprechen Sie uns an - wir stehen Ihnen auch bereits im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.

 

hr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)