Abmahnung von Raoul Teves „RT-Kauf“ durch die HKMW Rechtsanwälte | Ebay: OS-Link und Widerrufs-Fristen

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
24.01.201994 Mal gelesen
Verkaufen Sie gewerblich im Internet Waren, so müssen Sie zwingend verschiedenste gesetzliche Informationspflichten einhalten. Dazu gehört auch die Bereitstellung eines anklickbaren Links zur EU-Streitschlichtungsplattform oder die Einheitlichkeit Ihrer dargebotenen Informationen.

Die Abmahner

Der Online-Händler Raoul Teves bietet als gewerblicher Händler unter dem Namen "RT-Kauf" bei Ebay unter anderem Haushaltsartikel, Spielzeug für Kinder, Werkzeug und Autozubehör an. Die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte spricht die vorliegende Abmahnung für ihn aus.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein fehlender Hyperlink zur OS-Plattform sowie unterschiedliche Widerrufsfristen bei den Angeboten des Abgemahnten auf Ebay.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenregelung. Der Streitwert wird auf 10.000 ? angesetzt.

Unsere Einschätzung

Aus Art. 246 EGBGB in Verbindung mit § 312c Abs. 1 BGB ergeht in der Tat die Pflicht eines gewerblichen Händlers, dem Verbraucher sein Widerrufsrecht deutlich und klar verständlich mitzuteilen. Die Widerrufsbelehrung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und es darf nicht mit einer von anderen Händlern abweichende Widerrufsfrist geworben werden.

Weiterhin trifft einen Händler ebenso die Verpflichtung, einen anklickbaren Link zur Streitschlichtungs-Plattform der EU zur Verfügung zu stellen.

Unser Rat

Falls Sie aufgrund einer unzureichenden Widerrufsbelehrung bereits abgemahnt worden sind, sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung unbedingt durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Diese sind nämlich häufig zu weit formuliert, sodass die Geltendmachung der Vertragsstrafe sehr wahrscheinlich ist - die hoch angesetzte Vertragsstrafe kann bei jedem einzelnen Verstoß geltend gemacht werden, sodass dies schnell existenzbedrohend werden kann. Daher sollte die mitgeschickte Unterlassungserklärung anwaltlich zu Ihren Gunsten modifiziert werden.

Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie - eine Ersteinschätzung ist grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)