Plogoo UG Abmahnung durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Rechtsanwalt Andreas Gerstel
10.10.2018286 Mal gelesen
Mir liegt eine Abmahnung / Berechtigungsanfrage der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) zur Überprüfung vor. Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin hat diese am 8.10.2018 unter der Überschrift „Berechtigungsanfrage: Registrierungspflicht gem. §§ 6 Abs. 1 S. 1, 37 Abs. 1 ElektroG“ ausgesprochen.

Hintergrund ist der Verkauf eines eBay-Händlers von Elektrogeräten ohne Registrierung des Produktes bei der Stiftung EAR.

Bis zum 17.10.2018 soll der Empfänger des Schreibens einen Nachweis der Registrierung erbringen oder alternativ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ergeben, sollte er keine Registrierung vorgenommen haben.

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG habe der Abgemahnte für den Fall des Fehlens der ordnungsgemäßen Registrierung auch die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Sandhage zu tragen, so der Tenor des Schreibens. Kosten werden in Höhe von 347,60 EUR nach einem Gegenstandswert von 3.500 EUR geltend gemacht und seien zahlbar bis zum 24.10.2018.

 

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

 

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.

Natürlich biete ich auch Schutzpakete für Internethändler an, damit so etwas künftig nicht wieder passiert. Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot bei mir an.


Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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