DSGVO-Abmahnung durch Erich Andreas Speck Dienstleistungen

Abmahnung
30.05.20186174 Mal gelesen
Unmittelbar mit Geltung der Datenschutzgrundverordnung seit dem 25.05.2018 wird abgemahnt. Wir informieren über eine der ersten DSGVO-Abmahnungen.

Die Firma Erich Andreas SpeckDienstleistungen aus Linkenheim-Hochstetten, vertreten durch Rechtsanwalt Orhan Aykac von der A ? Anwaltskanzlei, Augsburg, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Bezug zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aus.

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Genau auf diesen Tag datiert auch die Abmahnung, die Rechtsanwalt Aykac im Namen von Erich Andreas Speck gegenüber einem angeblichen Mitbewerber ausspricht.

Nach sehr weitreichenden Ausführungen zur Rechtslage, natürlich nebst - sicherlich nur nett gemeinten - Hinweisen auf die gesetzlichen Sanktionen in Form von Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des gesamten weltweiten Vorjahresumsatzes, wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, eine Internetseite ohne Datenschutzhinweise/Datenschutzerklärung zu betreiben. Hierdurch sieht sich der Abmahner Erich Andreas Speck in seinen Wettbewerbsrechten verletzt und fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Zudem sollen Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 7.500 EUR an die abmahnende Anwaltskanzlei gezahlt werden. Dieser Streitwert setze sich "aus dem Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO" zusammen, so Anwalt Aykac wörtlich.

Weitere Informationen zu der Abmahnung von Erich Andreas Speck Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite unter

https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-erich-andreas-speck-dienstleistungen-wegen-dsgvo.html

Wir sind erstaunt, dass es wirklich Rechtsanwälte und Abmahner gibt, die offenkundig nur darauf gewartet haben, am 25.05.2018 sofort vermeintliche Verstöße gegen die DSGVO abmahnen und hierdurch strafbewehrte Unterlassungserklärungen einsammeln und Rechtsanwaltsgebühren kassieren zu können.