Kanzlei Fareds mahnt wegen Filesharing von Erotikflimen ab

01.01.2018 134 Mal gelesen
Fareds mahnt zahlreiche Internetnutzer wegen angeblichen Filesharings von Erotikfilmen ab. Wir erklären, was das bedeutet und was zu tun ist!

Fareds vertritt Unternehmen aus Erotikfilmbranche

Fareds ist eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die primär auf Urheberrecht und Medienrecht spezialisiert ist. Fareds ist vor allem dafür bekannt, Produktionsunternehmen und Rechteinhaber aus der Erotikfilmbranche zu vertreten. Die Mandanten vertrauen Fareds den Schutz und die Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche an. Konkret soll Fareds vor allem Urheberrechtsverletzungen verhindern und bereits begangene Verletzungen ahnden.

Warum mahnt Fareds ab?

Wer Filme, auch Erotikfilme illegal verbreitet oder vervielfältigt, verletzt die Urheberrechte. Im Internet geschieht dies täglich, meist über Filesharing- oder Streaming-Portale. Jeder, der Streaming oder Filesharing betreibt oder auch nur nutzt, verletzt die Rechte an dem jeweiligen Film. Folge dessen ist, dass der Rechteinhaber Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung hat. Diese Ansprüche soll Fareds mithilfe einer Abmahnung durchsetzen.

So finden sich in den schriftlichen Abmahnungen der Kanzlei in der Regel zwei Begehren: Der Empfänger der Abmahnung soll mehrere hundert Euro Schadensersatz leisten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Unter keinen Umständen darf diesen Forderungen Folge geleistet werden, ohne dass man einen erfahrenen Anwalt einschaltet!

Was bedeutet die Abmahnung von Fareds?

Wenn im Internet Streaming oder Filesharing betrieben oder genutzt wird, versucht Fareds, die IP-Adressen der Nutzer oder Betreiber zu ermitteln. Gelingt dies, erhält der Anschlussinhaber die Abmahnung. Bei dieser Vorgehensweise kann es aber zu Fehlern kommen. Einerseits, weil eine falsche IP-Adresse ermittelt wird, andererseits, weil nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern bspw. Mitbewohner oder Nachbarn verantwortlich sind. Ist das der Fall, kann sich der Empfänger der Abmahnung relativ problemlos entlasten und muss in der Regel nichts zahlen. Allerdings können auch die tatsächlich Verantwortlichen geschickt reagieren: Oft lässt sich der zu zahlende Betrag erheblich vermindern, manchmal muss auch überhaupt nichts gezahlt werden.

Kurzum, eine Abmahnung muss zwar ernst genommen werden und man sollte anwaltlichen Rat einholen. Dass man definitiv den geforderten Betrag zahlen muss oder erhebliche rechtliche Konsequenzen fürchten muss, ist nicht der Fall. Probleme können sich aber ergeben, wenn man ohne anwaltlichen Rat reagiert und etwa direkt an Fareds zahlt.

Was ist bei Erhalt einer Abmahnung zu tun?

Eine Abmahnung, vor allem in Hinblick auf Erotikfilme, ist unangenehm und baut psychischen Druck auf. Nichtsdestotrotz ist Besonnenheit gefragt. Eine vorschnelle Reaktion kann viel Schaden anrichten. In jedem Fall ist eine individuelle Betrachtung des Sachverhalts erforderlich. Vorläufig sollten sich Empfänger der Schreiben an folgende Vorgehensweise halten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage und geben Ihnen eine Einschätzung über Kosten, Risiken und Chancen. Uns gegenüber gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 965 35 855 sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!

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