Abmahnung „Bridget Jones’ Baby“ durch Waldorf Frommer

09.10.201733 Mal gelesen

Abmahnung "Bridget Jones' Baby" durch Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt u.a wegen dem Film "Bridget Jones' Baby" ab. Die Abgemahnten werden aufgefordert eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben wegen einer Urheberechtsverletzung nach § 19 a UrhG. Zudem sollen die abgemahnten Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 915,00 EUR  zahlen.

Warum mahnt Waldorf Frommer zu ""Bridget Jones' Baby"

Der Film "Bridget Jones' Baby" wird auf illegalen Filesharing Tauschbörsen wie beispielsweise BitTorrent oder Popcorn Time verbreitet. Sowohl das Verbreiten als auch Downloads und die Nutzung von diesen illegalen Vervielfältigungen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Infolge dieser Urheberrechtsverletzung bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung. Diese Ansprüche will Waldorf Frommer mithilfe einer Abmahnung möglichst schnell durchsetzen.

Warum erhalte ich eine Abmahnung?

Die IP-Adressen der angeblich Verantwortlichen der Urheberechtsverletzung werden ermittelt von spezialisierten Unternehmen ermittelt. Der Internetanschluss über den das Filesharing vorgenommen wurde, wird identifiziert und der Anschlussinhaber folglich abgemahnt. Der Anschlussinhaber ist aber oft nicht der Täter. Es kommt nicht selten vor, dass Gäste, Mitbewohner oder andere Familienmitglieder des Anschlussinhabers die eigentlichen Verantwortlichen der Urheberrechtsverletzung sind, sodass es möglich ist die Ansprüche komplett abzuwehren.

Aber auch der Täter hat die Möglichkeit, die Schadensersatzansprüche und Kosten zu minimieren. Die Forderung von Waldorf Frommer darf daher keinesfalls vorschnell bezahlt werden.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Grundsätzlich gilt, dass Sie zunächst Ruhe bewahren und nichts bezahlen und auch nichts unterschreiben sollten. Weiterhin sollten Sie selber keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen. Eine einmal unbedarfte getätigte Äußerung wird unter Umständen vermerkt und kann später nur schwer korrigiert werden. Beauftragen Sie uns daher mit Ihrer Verteidigung. Rufen Sie uns hierzu an. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und klären Sie über die Kosten unserer Beauftragung auf.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg steht Ihnen dazu bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Urheberrecht und insbesondere im Bereich des Filesharings. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail an berlin@hvls-partner.de