Abmahnung wegen unerlaubter Verwendung von Fotos: Die Kanzlei Hübner/Mayer/Grohs mahnt für die Summary AG ab

21.08.201759 Mal gelesen
Die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs mahnt im Auftrag der Summary AG wegen der Veröffentlichung von 6 urheberrechtlich geschützter Bilder ab. Der Abgemahnte habe mit den Fotos für seine Waren auf eBay geworben. Es werden Unterlassung und Schadensersatz gefordert.

In der uns vorliegenden Abmahnung rügt die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs, dass der Abgemahnte das urheberrechtlich Bildmaterial auf der Plattform eBay ohne Einwilligung der Urheberin veröffentlicht haben soll. Hierin sieht die Kanzlei ein illegales öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG sowie einen Verstoß gegen die unerlaubte Vervielfältigung gemäß §16 UrhG.

Die Anwälte fordern zunächst die Beseitigung der Fotos vom Portal eBay und senden zudem eine Unterlassungserklärung mit, die der Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Frist zurücksenden soll.

Weiterhin die Rechtsanwälte Schadenersatz gemäß § 97 II UrhG. Dieser errechnet sich aus der  fiktiven Lizenzgebühr, die bei einem ordnungsgemäßen Rechtserwerb hätte erhoben werden können. Veranschlagt wird im vorliegenden Fall hierfür ein Jahreslizenzbetrag pro Bild in Höhe von 270,00 EUR. Dieser wird allerdings zusätzlich mit einem Aufschlag von 100 % versehen, da ein Quellenverweis beim Veröffentlichen Bild fehlt, sodass sich die Forderung des Schadensersatzes auf insgesamt 3.240,00 EUR beläuft. Wobei dem Abgemahnten ein die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 2.700,00 EUR in Aussicht gestellt wird, sofern die Unterlassungserklärung fristgerecht abgegeben wird. Letztlich stellt die Kanzlei dem Abgemahnten auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung in Höhe von 1.336,90 EUR in Rechnung.

Haben auch Sie eine Abmahnung mit einer hohen Zahlungsaufforderung erhalten?

Wir empfehlen, Rechtsrat von einem Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts einzuholen. Abmahnungen im Urheberrecht sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Dennoch sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht sofort unterzeichnen oder den hohen Betrag schlichtweg zahlen. Hier bietet sich gerade für Experten, die stets mit der aktuellen Rechtsprechung betraut sind, meist ein erheblicher Verhandlungsspielraum.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Abgemahnte wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Aufgrund unserer Erfahrung diesem Gebiet können wir mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs vorläufig einschätzen. Gerne können wir dann gemeinsam ein weiteres Vorgehen planen und Sie optimal gegen Ihre Abmahnung verteidigen.

 

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