Die DigiRights Administration GmbH lässt Urheberrechtsverletzung an zwei Musiktiteln durch die Kanzlei Daniel Sebastian abmahnen

21.07.201781 Mal gelesen
Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung auf dem Filesharing-Netzwerk BitTorrent ab. Der Abgemahnte soll die Musiktitel „In the Name of Love“ und „Capsize“ hochgeladen haben.

"Unerlaubte Verwendung geschützter Werke" lautet der Vorwurf der Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Abmahnschreiben. Konkret soll der Abgemahnte über seinen Internetanschluss die Billboard Hot 100 Single Charts hochgeladen haben und auf diese Weise anderen Nutzern zugänglich gemacht haben, ohne die hierfür erforderliche Lizenz zu besitzen.

Unter den in den  Billboard Hot 100 Single Charts enthaltenen Musiktitel befinden sich auch die Tonaufnahmen "Martin Garrix, Bebe Rexha- In the Name of Love" und "Frenship & Emily Warren- Capsize" für die der DigiRights Administration GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.

Ein Upload ohne die Einwilligung der DigiRights Administration GmbH dieser beiden Titel stellt ein öffentliches Zugänglichmachen dar und ist nach §19a UrhG verboten.

Ein solcher Verstoß berechtigt grundsätzlich zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Diese beabsichtigt die Kanzlei Daniel Sebastian auch im Auftrag ihrer Mandantin durchzusetzen. Hierzu wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Als Schadensersatz fordert die Kanzlei Daniel Sebastian einen Pauschalbetrag von 800,00 EUR. Dieser Pauschalbetrag wird an die Bedingung der fristgerechten Abgabe der Unterlassungserklärung gebunden. Anderenfalls  errechnet Rechtsanwalt Daniel Sebastian  einen Gesamtbetrag von 1.405,20 EUR bestehend aus Schadens- und Aufwendungsersatz.

Wurden auch Sie von der Kanzlei Daniel Sebastian abgemahnt?

Die Kanzlei Daniel Sebastian mahnt regelmäßig Urheberrechtsverletzungen vor allem wegen Filesharings ab. Wenn Sie also ebenfalls eine Abmahnung wegen eines solchen Verstoßes erhalten haben, sind Sie nicht allein. Zwar handelt es sich bei der Abmahnung nicht um einen Betrugsversuch oder "Abzocke", sodass die Abmahnung ernst zu nehmen ist. Allerdings bieten sich für Sie auch Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung.

Grundsätzlich gilt es, die Ruhe zu bewahren und nicht voreilig die Unterlassungserklärung zu unterschrieben oder den veranschlagten Betrag zu zahlen.  Im Bereich des Urheberrechts sind Abmahnungen ein übliches Mittel, um Rechtsverletzungen zu verfolgen und Schadensersatz zu fordern.

Nutzen Sie die Ihnen gestellte Frist zu Abgabe einer Unterlassungserklärung und suchen einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts auf. Gerne könne Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir vertreten Abgemahnte bundesweit und bringen die nötige Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Urheberrechts mit.

Wenn Sie sich erfolgreich gegen eine Abmahnung verteidigen wollen, helfen wir Ihnen gerne. Sie können gerne mit und Kontakt aufnehmen und uns Ihre Abmahnung zusenden.

Kontakt:

 

BERLIN

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

T 030 /206 494 05

F 030 / 206 494 06

Eberlin@shrecht.de

W www.shrecht.de

___________________________________

 

HAMBURG

Großneumarkt 20

459 Hamburg

T 040 / 533 087 20

F 040 / 533 087 30

Mhamburg@shrecht.de

W www.shrecht.de

___________________________________

 

Partnerschaftsgesellschaft Sitz Berlin:

PR 908 B AG Berlin-Charlottenburg