Filesharing - immer mehr Anschlussinhaber erhalten Abmahnschreiben
Trotz Portalen wie Netflix und Co. nutzen nach wie vor viele Deutsche das sog. Filesharing um sich einen Zugang zu Filmen, Serien, Musik sowie Softwares zu verschaffen. Genau dieses Vorgehen wird vermehrt Gegenstand von Abmahnschreiben der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer geworden, die auf Verletzungen von Urheberrechten spezialisiert ist.
Tätig wird die Kanzlei bei Abmahnungen für die jeweiligen Inhaber der Rechte. Die vermeintlichen Täter einer Urheberrechtsverletzung erhalten ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer, in dem ihnen vorgeworfen wird, durch illegales Filesharing von Film, Musik und Softwares, die Urheberrechte der jeweiligen Rechtsinhaber verletzt zu haben. So soll die weitere illegale Verbreitung des Werkes im Internet unterbunden und auch für die Zukunft verhindert werden.
Die Adressaten eines solchen Abmahnschreibens werden durch Waldorf Frommer dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und außerdem Schadens- sowie Aufwendungsersatz zu zahlen.
Wie kommt es zum "Filesharing"?
Das sog. Filesharing funktioniert dabei folgendermaßen: Filme, Musik, Computerspiele oder diverse Softwares werden auf den eigenen Computer heruntergeladen. Gleichzeitig werden die bereits heruntergeladenen Teile der Datei wieder anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Wer sich einen Film anschaut, lädt Dateien somit nicht nur runter, sondern im selben Moment auch wieder hoch. Dieser Vorgang bleibt vom Nutzer in der Regel unbemerkt! Es reichen bereits wenige Sekunden des vermeintlichen "Filmgenusses" aus, um diesen Vorgang auf den einschlägigen Portalen in Gang zu bringen.
Doch die entsprechenden Industriezweige möchten ihr Eigentum natürlich vor illegalen Down- und Uploads und der damit einhergehenden Verbreitung ihrer Werke schützen. Die Rechteinhaber beauftragen deswegen inzwischen Dienstleister, die auf ein solches Vorgehen spezialisiert sind, damit, einschlägige "Tauschbörsen" hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung zu überwachen. Wird ein Filesharing-Vorgang entdeckt, kann der Inhaber der Rechte durch die IP-Adresse den Täter zurückverfolgen und so feststellen, von wessen Anschluss aus die Datei angeboten worden ist.
Forderungen von Waldorf Frommer
In dem Abmahnschreiben werden Sie als Anschlussinhaber und folglich Adressat des jeweiligen Schreibens dazu aufgefordert eine bereits vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und darüber hinaus einen pauschalen Abgeltungsbetrag an Waldorf Frommer zu leisten. Dieser Betrag setzt sich aus Schadensersatz und Anwaltskosten zusammen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch in der Ihnen vorliegenden Form in keinem Fall unterschrieben, da sie auch in der Zukunft Bindungswirkung entfaltet und sehr weit gefasst ist.
Prüfung des Einzelfalls obligatorisch
Des Weiteren sollten Sie beachten, dass in einem solchen Fall für eine rechtliche Bewertung stets eine Prüfung des Einzelfalls notwendig ist!
Hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken werden bekannte Tauschbörsen im Internet überwacht. So kann es dazu kommen, dass wenn sie sich zu Hause auf dem heimischen Sofa einen im Internet angebotenen Film anschauen möchten, durch einen automatisierten Prozess und meist ohne es zu bemerken, sog. Filesharing betreiben und folgend durch die ermittelte IP-Adresse als Anschlussinhaber eine Abmahnung erhalten.
Doch nur weil Sie der Anschlussinhaber sind, gibt es keinen Rückschluss darauf, ob Sie in dem konkreten Fall auch Täter der Urheberrechtsverletzung sind und dafür auch haften müssen.
Wie gehe ich bei Erhalt einer Abmahnung vor?
Bei den meisten Empfänger einer Abmahnung macht sich zunächst Unsicherheit breit.
Die auf diesem Gebiet sehr erfahrene Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die zu einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung bzgl. des weiteren Vorgehens an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 200 590 770 sind wir gerne für Sie da!