Waldorf Frommer von Produktionsfirmen beauftragt
Waldorf Frommer ist eine bekannte Münchener Kanzlei. Die Sozietät ist primär auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Zu den Mandanten von Waldorf Frommer zählen große nationale und internationale Produktionsfirmen wie 20th Century Fox, Constantin Film oder Studiocanal. Diese Unternehmen betrauen die Anwälte von Waldorf Frommer mit dem Schutz und der Durchsetzung ihrer Rechte an den von ihnen produzierten Filmen und Fernsehserien. Gängiges Mittel bei diesen Mandaten ist das Verschicken von Abmahnungen an Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen.
Warum verschickt Waldorf Frommer Abmahnungen?
Täglich werden im Internet Urheberrechtsverletzungen begangen. Beliebte Filme und Serien werden illegal heruntergeladen oder es wird auf verbotenen Tauschbörsen sogenanntes Filesharing betrieben. Lange Zeit wurde das Nutzen von Streaming Portalen wie kinox.to oder movie4.to nicht als solche Urheberrechtsverletzung eingeordnet. Diese Ansicht wurde durch ein brandaktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs überholt. Die höchsten europäischen Richter qualifizierten nun auch das Streamen auf illegalen Portalen wie kinox.to als unzulässige Verletzung der Rechte an dem Film oder der Serie - und nicht (wie bisher angenommen) als zulässige Vervielfältigung im Sinne von §44a UrhG.
Jeder, der Filesharing oder Streaming betreibt, verletzt also die Urheberrechte am jeweiligen Film oder der Serie. Das begründet Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers. Waldorf Frommer versucht, den Schadensersatz durch die Abmahnungen einzutreiben. In den Abmahnungen, die oft einschüchternd formuliert sind, fordern die Juristen die Zahlung von (meist) mehreren hundert Euro Schadensersatz und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auf keine der Forderungen sollte ohne weiteres eingegangen werden. Denn das könnte für den Betroffenen teuer und folgenreich sein.
Muss jeder Empfänger einer Abmahnung auch zahlen?
Wie so oft in juristischen Fragestellungen, kann nicht pauschal beurteilt werden, ob ein Empfänger einer Abmahnung zahlen muss oder nicht. Häufig besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Betroffene nicht zahlen muss, zumindest nicht den gesamten geforderten Betrag. Das liegt daran, dass Waldorf Frommer die (vermeintlich) Verantwortlichen für die Urheberrechtsverletzung anhand der IP-Adresse ermittelt. Abgemahnt wird dann der Inhaber des Internetanschlusses, von dem aus Filesharing oder Streaming betrieben wurde. Oft ist der Anschlussinhaber jedoch gar nicht verantwortlich, sondern ein Mitbewohner, Gast oder ein anderes Familienmitglied hat die Rechtsverletzung vorgenommen. Nicht selten fordern die Juristen von Waldorf Frommer auch mehr Schadensersatz als ihnen zusteht. Schon deswegen sollte ein Adressat einer Abmahnung nichts zahlen oder unterschreiben, ohne juristischen Rat eingeholt zu haben.
Wie reagiert man auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer?
Jeder Sachverhalt muss einzeln begutachtet werden, es gibt keine allgemeine Antwort auf jede Abmahnung. Nichtsdestotrotz können Adressaten einige Schritte vornehmen, um eine Lösung des Problems herbeizuführen. Basierend auf der Erfahrung von tausenden erfolgreich behandelten Abmahnungen raten wir von Werdermann | von Rüden zu folgenden Schritten:
- Nicht voreilig zahlen!
- Nichts unterschreiben!
- Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
- Rechtsanwalt innerhalb der Frist konsultieren!
Zusätzlich bieten wir allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten überprüfen Ihren Fall und analysieren Ihre Möglichkeiten und etwaige Risiken. Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch (030 - 200 590 770) sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!