Zu den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen:
Bei den mir vorliegenden Abmahnschreiben handelt es sich ersichtlich um Standardschreiben. Sämtliche Schreiben sind an eBay-Händler gerichtet und beziehen sich inhaltlich gleichlautend auf konkrete eBay-Angebote der Abgemahnten, in denen Garantiehinweise ohne ergänzende Informationen zu den Garantien enthalten waren.
Zu den Forderungen in den Abmahnungen:
Mit den Abmahnungen wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die den Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 Euro und eine Verpflichtung zur Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 142,80 Euro vor.
Meine Einschätzung:
Eine Abmahnung des VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, denn bei einer falschen Reaktion drohen teure Weiterungen.
Auffällig ist an der Abmahntätigkeit des Vereins zunächst, dass sich die mir vorliegenden Abmahnungen auf Angebote über sehr unterschiedliche Produkte beziehen. In dem Abmahnschreiben wird hierzu ausgeführt, dass dem Verein neben Unternehmen, Firmen und Freiberuflern auch andere am Wirtschaftsleben beteiligte Vereine, Verbände, Innungen und Kammern mit ihrerseits mehreren tausend gewerblichen Mitgliedern angehören. Gleichwohl ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge (Stand: 09.06.2017) nach meiner Auffassung unklar, ob der Verein die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt, um Abmahnungen auszusprechen. Hierfür wäre nach den gesetzlichen Vorgaben nämlich auch erforderlich, dass der Verein nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande ist, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen. Mir liegen hier in der Kanzlei jedoch mehrere Fälle vor, in denen der Verein ersichtlich nicht einmal dazu in der Lage ist, innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen auf Schreiben zu reagieren. Dies mag allerdings auch an der Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen liegen .
Auffällig ist an der Abmahntätigkeit des Vereins des Weiteren, dass die mit dem Abmahnschreiben übersandten vorformulierten Unterlassungserklärungen sehr weitreichende Unterlassungsverpflichtungen vorsehen. Als Abgemahnter sollten Sie sich daher die Haftungsrisiken aus der Abgabe einer entsprechenden Erklärung bewusst machen. Die entsprechenden Risiken würde ich Ihnen im Rahmen meiner Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung erläutern, damit Sie diese bei Ihrer Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung berücksichtigen können.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.