Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH lässt wegen des „Schwarzhandels“ von Tickets auf viagogo abmahnen

24.05.2017173 Mal gelesen
Die Kanzlei Becker/Haumann/Mankel/Gursky rügt im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH einen Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen „ATGB“ und fordert Unterlassung sowie Aufwendungsersatz.

Zum Sachverhalt

Als alleiniger Veranstalter für die Heimspiele der Fußballmannschaft Bayer 04 Leverkusen im Stadion BayArena befasst sich die Mandantin der Kanzlei Becker/Haumann/Mankel/Gursky damit, den "Schwarzhandel" von Tickets einzudämmen und so die Sicherheit im Stadion und die Preisstabilität zu gewährleisten.

Hierfür wird den Anhängern der Mannschaft von Bayer 04 Leverkusen zum einen die Möglichkeit geboten, auf dem Portal "Bayer 04 Ticketbörse" legal Tickets zu verkaufen.

Zum anderen werden Bedingungen für den Weiterverkauf in den sogenannten ATGBs (Allgemeine Ticketbedingungen)  festgehalten. Hierin ist die Weiterveräußerung unter bestimmten Bedingungen untersagt. So ist beispielsweise die gewerbliche/kommerzielle Weiterveräußerung oder die Weiterveräußerung zu einem wesentlich höheren Preis (ab 10% über Ausgangspreis) verboten.

Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss, wie in diesem Fall, mit einer Abmahnung rechnen. Ziel der vorliegenden Abmahnung ist es demnach, den unberechtigten Ticketverkauf außergerichtlich durchzusetzen.

Inhalt und Vorwurf der Abmahnung

Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen,  beim Verkauf von zwei Tickets von Bayer 04 Leverkusen im Heimspiel gegen den FC Bayern München in der Saison 2016/17 gegen folgende Vorschriften verstoßen zu haben:

  • Die ATGB wurden beim Weiterverkauf nicht angegeben
  • Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag von über 10 % verkauft worden
  • Die Tickets sind öffentlich bei "viagogo" angeboten worden

Gefordert wird daher die Unterzeichnung und Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 250,00 EUR.

Zusätzlich wird auf die in den ATGB genannte Vertragsstrafe hingewiesen. Diese kann sowohl in einer Geldforderung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH gegenüber der Abgemahnten bestehen, als auch die Möglichkeit beinhalten, den Abgemahnten für den Ticketkauf von Tages- und Dauerkarten sperren zu lassen.

Was können Sie tun, wenn auch Sie eine Abmahnung wegen des unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets erhalten haben?

Gurndsätzlich soll durch die ATGB der private Weiterverkauf von Tickets aufgrund von Krankheit oder anderer Verhinderung nicht generell untersagt werden. Die ATGB sollen lediglich Bedingungen des Verkaufs eingrenzen. Ratsam ist es daher, sich vor jedem Weiterverkauf von Tickets die Bedingungen des Weiterverkaufs durchzulesen.

Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten wegen unberechtigtem Ticketverkaufs erhalten haben, dann raten wir Ihnen, sich professionellen Rechtsrat einzuholen. Nutzen Sie hierfür am besten die in der Abmahnung genannte Frist, um weitere Kostenrisiken zu vermeiden. Gerne können Sie daher die Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir vertreten bundesweit Abgemahnte in den Bereichen des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht und haben die nötige Erfahrung mit der Verteidigung von Abgemahnten.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall mit Ihnen vorläufig einschätzen und einen Ausblick auf mögliche Verteidigungsstrategien gegen die Abmahnung erarbeiten können. Sie können uns deshalb Ihre Abmahnung gerne zukommen lassen oder sich telefonisch bei uns melden. Wir  freuen uns darauf, Sie verteidgen zu dürfen.

 

Kontakt:

 

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