"Er ist wieder da" ist eine Satire, in der Adolf Hitler im Jahre 2011 mitten in Berlin wieder ins Leben zurückkehrt. Gelesen wird das Hörbuch von Christoph Maria Herbst und erreichte in Deutschland Platz 1.
Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?
Die betroffenen Anschlussinhaber sollen innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern das Hörbuch zur Verfügung gestellt haben. Dabei lag keine notwendige Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers vor, weshalb die öffentliche Zugänglichmachung auch widerrechtlich erfolgte.
Aufgrund dessen soll der Abgemahnte einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 620,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgeben. In dieser Erklärung verpflichtet er sich künftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.
Abmahnung erhalten - und nun?
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie sich die Ihnen gesetzten Fristen notieren und diese unbedingt beachten, um weitere Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Wir empfehlen für die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung die Beratung in einer auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzlei.
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie insoweit abändern lassen, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Dabei sollten Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Lohnt sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung?
Gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen, lohnt sich in vielen Fällen. Einerseits kann es sein, dass ein Fehler bei der Ermittlung Ihrer IP-Adresse aufgetreten ist. Im gerichtlichen Verfahren muss de Rechteinhaber beweisen, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.
Andererseits kann es sein, dass Sie gar nicht oder nur beschränkt für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Dies muss von einem Anwalt überprüft werden, da es eine Frage des Einzelfalls ist und von den jeweiligen Umständen abhängt.
Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt schon seit Jahren Mandanten, die eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, wenn auch Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles erhalten wollen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.
Ihr Abmahnhelfer.de Team!