Abmahnung Masterfile Corporation durch Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte

Abmahnung Masterfile Corporation durch Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte
25.09.2015214 Mal gelesen
Im Auftrag der kanadischen Bildagentur Masterfile Corporation mahnt die Berliner Kanzlei Denecke, Priess & Partner Rechtsanwälte wegen der Verletzung von Nutzungsrechten an einem Foto ab. Die Schadensersatzforderung beläuft sich auf 2.110,40 €.

Mit Abmahnschreiben vom 09.09.2014 wird von der auf Urheberrecht spezialisierten Kanzlei Denecke, Priess & Partner Rechtsanwälte aus Berlin der Vorwurf einer angeblichen Verletzung von Nutzungsrechten an einem Fotos der Bildagentur erhoben, das auf einer geschäftlich genutzten Webseite genutz wird. 

Die Rechteinhaberin Masterfile Corporation beruft sich auf ein ausschließliches, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem betroffenen Lichtbild.

Forderung

Die Kanzlei Denecke, Priess & Partner Rechtsanwälte fordert

  • Beseitigung der Urheberrechtsverletzung durch Entfernen des Fotos vom Server der Webseite.
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • sowie Schadensersatzauf der Basis der marktüblichen Vergütungen der Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin
  • einen 100%igen Aufschlag wegen fehlender Quellenangabe durch Benennung des Urhebers.

Die Schadensersatzforderungvon 2.110,40 ? wird für  den ermittelten mehrjährigen Nutzungszeitraum wie folgt berechnet:

  • Lizenzschadensersatz 1.280 ?
  • Internetrecherche 85 ?
  • Anwaltskosten 745,40 ? netto

Empfehlung

Wenn Sie auch eine deratige Abmahnung erhalten haben sollten, helfe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles und zeige Ihnen die Handlungsmöglichkeiten auf. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, oder Sie keine Verantwortung treffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Es sollte keinesfalls voreilig eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die Schadensersatzforderung ist nach diesseitiger Auffassung aber zu hoch. Hier kann möglicherweise Abhilfe geschaffen werden.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Meistens gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Denecke, Priess & Partner erhalten Sie hier.