Erneute Abmahnung NB Technologie GmbH durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner wegen „nickelfrei“ vom 15.12.2014

Erneute Abmahnung NB Technologie GmbH durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner wegen „nickelfrei“ vom 15.12.2014
18.12.2014357 Mal gelesen
Erneut liegt uns eine Abmahnung der NB Technologie GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner, vor. Die Abmahnung ist datiert auf den 15.12.2014. Wir hatten bereits in der Vergangenheit häufiger über Abmahnungen der NB Technologie GmbH berichtet, die zunächst durch eine andere Kanzlei, allein gestützt auf das Wettbewerbsrecht, und seit einigen Monaten anscheinend auch unter Heranziehung patentrechtlicher Gesichtspunkte ausgesprochen werden.

Gegenstand der Abmahnung ist zunächst der Vorwurf, dass unsere Mandanten Schmuckstücke aus Edelstahl mit der Bezeichnung "nickelfrei" beworben haben, obwohl den Schmuckstücken Nickel zulegiert wurde.

In den Abmahnungen, auch in der vom 15.12.2014, heißt es, dass die NB Technologie GmbH alleinige Inhaberin der Rechte des Europäischen Patents unter der Nr. 2200924, u.a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland sei. Durch das Patent sei für die NB Technologie GmbH auch die Lizenzvergabe geschützt. Es seien entsprechende Lizenzen erteilt worden.

In der Abmahnung wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung eines Schadensersatzbetrages von 3000, 00 ?. Die Streitwerte werden mit 50.000, 00 ? und 80.000, 00 ? angegeben.

Aus der Abmahnung ist auch nach zwischenzeitlicher Umstellung nicht ersichtlich, ob diese sich auf Patentrecht oder Wettbewerbsrecht stützt. Nach unserem Dafürhalten geht dort einiges durcheinander, wenn es beispielsweise heißt, dass der Schadensersatzanspruch auf Lizenzanalogie nach dem Wettbewerbsrecht gestützt wird und hierbei die Norm des § 4 Nr. 9 UWG zitiert wird.

Interessanter sind auch neuere Entwicklungen, wonach im Internet zu lesen ist, dass der NB Technologie das Patent mit Datum vom 04.11.2014 widerrufen wurde, wenngleich dies von uns noch nicht abschließend überprüft werden konnte. Wäre dies jedoch der Fall, dürften erhebliche Zweifel an dem grundsätzlich erforderlichen Wettbewerbsverhältnis bestehen, da in diesem Fall keine Lizenzen an weitere Händler erteilt werden könnten.

Auch die Anzahl der in unserer Kanzlei bearbeiteten Fälle sowie Recherchen im Internet lassen den Schluss darauf zu, dass eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen ausgesprochen worden sein muss.

Wenngleich darauf hinzuweisen ist, dass im Falle des Vorliegens eines Wettbewerbsverhältnisses es eine Irreführung darstellen würde, wenn Schmuck mit nickelfrei beworben wird, soweit es Nickel enthält, bietet die Abmahnung nach unserer Auffassung zahlreiche Ansatzpunkte sich erfolgreich dagegen zu wehren.

Da wir auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert sind, helfen wir auch Ihnen gerne und rechtssicher weiter. Bitte nehmen Sie bei Erhalt einer Abmahnung keinesfalls selber Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf!

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!