Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany ab

Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany ab
11.07.2014213 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Hier bekommen Sie nähere Infos, wie Sie sich verhalten sollten. Übrigens: Auch TV Serien können urheberrechtlich gechützt sein.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um einige TV-Folgen der dritten Staffel der Serie "New Girl". Rechteinhaberin ist dabei die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 ? als pauschaler Schadensersatz zuzüglich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 ? zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 968 896 460 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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