Abmahnung Popcorn Time und cuevana.tv durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahnung
18.05.2014542 Mal gelesen
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sprechen urheberrechtliche Abmahnungen wegen der Nutzung der Streaming-Portale Popcorn Time und cuevana.tv aus.

Die ansonsten u.a. für ihre Filesharing-Abmahnungen bekannte Münchner Kanzlei der Waldorf Frommer Rechtsanwälte spricht nunmehr Abmahnungen gegenüber Internetanschlussinhabern wegen der Nutzung Video-Streaming-Portale "Popcorn Time" und cuevana.tv aus.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte werfen den Empfängern der Abmahnungen vor, dass Filme wie "12 Years A Slave", "Dallas Buyers Club" oder "Project X" illegal über Popcorn Time oder cuevana.tv. gestreamt worden seien und dass hierdurch die Urheberrechte der hinter der jeweiligen Abmahnung stehenden Auftraggeberin verletzt würden.

Bei den Abmahnungen, die die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Vorwurfs der Nutzung der Streaming-Portale "Popcorn Time" und cuevana.tv aussprechen, ist - im Gegensatz zu den Abmahnungen der Rechtsanwälte Urmann & Collegen wegen des Video-Portals "RedTube" - davon auszugehen, dass durch das dortige Streamen tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Bei Filmen, Serien oder sonstigen Werken, die über Popcorn Time oder cuevana.tv angesehen werden, werden die jeweiligen Daten im Hintergrund über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Hierbei kommen die Torrent-Netzwerke zum Einsatz, sodass der jeweils gestreamte Film unkontrollierbar verbreitet wird.

Von der Frage der Urheberrechtsverletzung ist jedoch die Frage,  ob und in welchem Umfang der Empfänger der Abmahnung für die illegale Nutzung der Plattformen "Popcorn Time" und cuevana.tv zur Haftung herangezogen werden kann.

Hat der Empfänger der Abmahnung die Portale Popcorn Time oder cuevana.tv nicht selbst genutzt, kann er zwar leicht aufatmen, allerdings ist dann immer noch zu prüfen, ob er nicht als Anschlussinhaber im Wege der sog. Störerhaftung für rechtsverletzendes Verhalten Dritter herangezogen werden kann. Wenn also beispielsweise Familienmitglieder, WG-Mitbewohner, Untermieter, Nachbarn oder Freunde auf den Internetanschluss des Empfängers der Abmahnung zugegriffen haben, kann der Anschlussinhaber unter bestimmten Voraussetzungen und im begrenzten Umfang für deren Verhalten haften.

Dies gilt auch dann, wenn die Streaming-Portale "Popcorn Time" oder cuevana.tv als Apps auf mobilen Endgeräten wie Smartphones, Tablet-PCs, etc. genutzt worden sind und sich das jeweilige Endgerät beispielsweise über WLAN automatisch mit dem WLAN-Netzwerk des Anschlussinhabers verbindet.

Soweit die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Vergangenheit Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten an Filmen ausgesprochen haben, ist der Empfänger der Abmahnung zur Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung) aufgefordert worden. So sind beispielsweise Beträge von 815,00 ? gefordert worden, die sich aus einem Lizenzschadensersatz von 600,00 ? und Rechtsanwaltsgebühren von 215,00 ? zusammensetzten.

Daneben wurde allerdings auch stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu dieser zunächst harmlos wirkenden "Erklärung" ist allerdings anzumerken, dass es sich dabei bei weitem nicht um eine bloße Erklärung handelt. Vielmehr geht man mit Unterzeichnung und Rücksendung dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung ein lebenslängliches Vertragsverhältnis ein, mit dem man sich zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung verpflichtet und gleichzeitig eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro verspricht, wenn gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird. Und genau hierin liegt das Risiko für alle Abgemahnten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Unterlassungserklärung - einmal unterzeichnet und zurückgeschickt - in der Regel auch nicht wieder rückgängig gemacht werden kann und zwar selbst dann nicht, wenn sich hinterher herausstellt, dass die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht oder zumindest nicht in der der Abmahnung beigefügten Form hätte unterschrieben werden müssen.

Äußerste Vorsicht ist daher geboten. In Zweifelsfällen sollte fachkundige Hilfe herbeigezogen werden. Nur die taktisch sinnvolle und richtige Reaktion unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer kann größere Schäden vermeiden.

Weitere und stets aktuelle Informationen über die Abmahnungen, die die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen der Nutzung der Streaming-Portale Popcorn Time und cuevana.tv aussprechen, finden Sie auch auf unserer Internetseite

https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/abmahnung-popcorn-time-und-cuevana-tv.html

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Ihr
Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
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