Abmahnung/Berechtigungsanfrage Aldo Bachmann wegen unerlaubter Fotonutzung

Abmahnung/Berechtigungsanfrage Aldo Bachmann wegen unerlaubter Fotonutzung
27.03.2014856 Mal gelesen
Herr Aldo Bachmann aus Nürnberg mahnt mit Schreiben vom 21.03.2014 eine von uns vertretene Mandantin wegen der Nutzung eines Produktfotos ab, da keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

Das Schreiben wird zwar etwas verharmlosend als Berechtigungsanfrage tituliert, ist aber in Wahrheit schon eine Abmahnung. Es werden ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Produktfoto behauptet, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht sowie Schadensersatz gefordert.

Mit der Abmahnung fordert Herr Aldo Bachmann den Störungszustand sofort zu beseitigen, also die Bilder vom Webserver zu entfernen und zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Ferner wird Schadensersatz im Rahmen angeblich auch für das streitgegenständliche Produktfoto marktüblicher Lizenzgebühren, die auf der Basis der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin verlangt. Hinzu kommt ein 100%iger Aufschlag wegen einer unterlassenen Quellenangabe (Copyright Vermerk).

Als Schadensersatz bzw Vergleichsbetrag wird für das betroffene Produktfoto auf der Basis eines angeblich 4-jährigen Nutzungszeitraums insgesamt 1.500,00 ? gefordert.

Soforthilfe

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Ihr

Kai Harzheim
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg