Eigentümliche Schreiben von Debcon: Die Schreiben sind ein Eigentor!

26.03.2014 631 Mal gelesen
Das Inkassounternehmen Debcon GmbH aus Witten hat schon einige eigentümliche Aktionen hinter sich. Aktuell werden an Anschlussinhaber, die früher eine urheberrechtliche Abmahnung bekommen haben, Schreiben verschickt.

Diese Schreiben spezifizieren schon nicht mehr, um welche Angelegenheit es sich eigentlich handelt und tragen die Überschrift:

Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!                                                                                           

Dann wird voll auf das Thema Fussballweltmeisterschaft abgestellt. Über den Sinn und Unsinn solcher Schreiben kann man sicherlich diskutieren. Das Gefühl der Ernsthaftigkeit macht sich allerdings bei solchen Schreiben nicht breit. 

Wörtlich heißt es unter anderem: 

"Wenn beim Fussball der Schiedsrichter gut aufpasst gibt es das Risiko eine Strafe wegen Fouls zu bekommen. Sei es eine gelbe oder rote Karte, ein Freistoß für die gegnerische Mannschaft, ein sogenannter Eckball, einen 11 Meter oder sogar einen Platzverweis. Nur aussuchen kann man sich die Strafen nicht." 

Offensichtlich werden auch keine Haftung für Rechtschreibfehler, Formulierungen oder sonstige grammatikalische Unzulänglichkeiten übernommen. Weiter heißt es dann: 

"SIE haben nun aber EINMALIG die Möglichkeit selbst der Schiedsrichter zu sein und das persönliche Vorgehen zu bestimmen!" 

Dann wird angedroht, dass nach Verstreichen der Frist ohne weitere Ankündigung gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Auch wird angeboten, dass sich Betroffene telefonisch mit der Firma Debcon in Verbindung setzen können. 

Wir raten Betroffenen dringend davon ab, mit der Firma Debcon Kontakt aufzunehmen. Solche Schreiben sollten zwar ernst genommen werden, auch wenn die Formulierungen dazu nicht gerade verleiten. Die Zahlungsvereinbarung, die dem Schreiben beigefügt sind, sehen wir kritisch. Es wird eine Forderung anerkannt und auch auf die Einrede der Verjährung verzichtet. 

Betroffene sollten sich anwaltlich beraten lassen, da nach unserer Einschätzung ein Teil der Ansprüche, die die Firma Debcon geltend macht, verjährt sind. Daneben empfiehlt sich aus unserer Sicht, ggf. die Ansprüche direkt abzuwehren. Betroffene haben auch die Möglichkeit, eine negative Feststellungsklage einzureichen und gerichtlich ein Urteil zu erstreiten, mit dem die unberechtigte Geltendmachung von solchen Forderungen ausgeurteilt wird. 

Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline unter 0800/1004104. Wir beraten Sie gern bundesweit.