Urheberrecht: Abmahnung - Filesharing- Rechtsanwalt Daniel Sebastian- DigiRights Administration GmbH

Urheberrecht: Abmahnung - Filesharing- Rechtsanwalt Daniel Sebastian- DigiRights Administration GmbH
13.02.2014575 Mal gelesen
Rechtsanwalt Daniel Sebastian wurde von diversen Rechteinhabern -so etwa der DigiRights Administration GmbH- beauftragt, Urheberrechtsverletzungen auf sog. Internettauschbörsen abzumahnen.

Abmahnung durch RA Daniel Sebastian i.A. der DigRights Administration GmbH

Uns liegen diverse Abmahnungen des Berliner Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH sowie anderer Rechteinhaber vor. Allen Abmahnschreiben liegt der Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zugrunde.

Sehr knappe Fristen

Die in den Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Sebastian gesetzten Fristen sind extrem kurz. In zahlreichen uns vorliegenden Abmahnungen betrug die Reaktionszeit weniger als 1 Woche.

Auswahl abgemahnter Musikwerke

Rechtsanwalt Daniel Sebastian hat für die DigiRights Administration GmbH in der Vergangenheit insbesondere wegen sogenannter Chartcontainer abgemahnt, so etwa:

  • "Bingo Players Feat Far East Movement - Get Up (Rattle)"
  • "Le Kid - We Are Young"
  • "Wankelmut & Emma Louise - My Head is A Jungle"
  • "Armin Van Buuren Feat. Trevor Guthrie - this is What it Feels Like"
  • "Lisa Aberer - I Will Dance"
  • "Martin Garrix - Animals"
  • "Klingande - Jubel"
  • "Family Of The Year - Hero"
  • "Stromae - Papaoutai"
  • "DJ Antoine Vs. Mad Mark Feat B.-Case & U-Jean - House Party"
  • "Martin Solveig & The Cataracs - Hey Now (Feat. Kyle), etc."

Inhalt der Abmahnung

Der Anschlussinhaber wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Anwaltsgebühren und Schadensersatz aufgefordert. Die Höhe der geforderten Zahlung richtet sich in der Regel nach der Anzahl der angeblich im Internet zum Download angebotenen Musiktitel.

Bezüglich der Höhe der Anwaltskosten argumentiert Rechtsanwalt Sebastian damit, dass eine Beschränkung des Gegenstandswertes auf 1.000 ? unbillig sei. In diesem Zusammenhang beruft er sich auf ein angebliches Gutachten der Verbraucherzentrale, wonach in über 80% der Filesharing-Fälle die Ausnahmevorschrift -gemeint ist § 97a Abs. 3 S.4 UrhG- greifen würde. Wir halten diese Auffassung für zweifelhaft.

Allgemeine Handlungsempfehlung:

Eine Abmahnung kommt stets ungelegen. Angesichts der kurzen Fristen steigt die Gefahr, "Kurzschlussreaktionen" zu begehen.

Zunächst gilt daher:

Ruhe bewahren und besonnen reagieren:

  • Keine voreilige Zahlung leisten
  • Nichts ungeprüft unterschreiben
  • Abmahnung ernst nehmen
  • Noch vor Ablauf der Frist professionellen Rechtsrat einschalten (Gefahr einer einstweiligen Verfügung!)

Was wir für Sie tun können

Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung dem Grunde bzw. der Höhe nach berechtigt ist, um sodann angemessen auf die Abmahnung zu reagieren und Folgerisiken zu minimieren:

  • schnelle Reaktion (auch am Wochenende)
  • Vertretung von Mandanten bundesweit
  • faire Pauschalpreise
  • umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Filesharing-Recht

Eine für Sie kostengünstige Lösung hat  für uns oberste Priorität.

Sie können unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten können.

Rechtsanwalt Stefan Gille

Direktkontakt: 0531-490 590 70  (auch am Wochenende)

hilfe@internetrecht-braunschweig.de

Weitere Informationen zu Filesharing-Abmahnungen finden Sie unter:

Filesharing-Blog