Abmahnung durch Sasse & Partner, C-Law, WALDORF FROMMER, .rka Rechtsanwälte, FAREDS, Daniel Sebastian, NIMROD, Schulenberg & Schenk erhalten?

Abmahnung durch Sasse & Partner, C-Law, WALDORF FROMMER, .rka Rechtsanwälte, FAREDS, Daniel Sebastian, NIMROD, Schulenberg & Schenk erhalten?
12.02.2014209 Mal gelesen
Diverse Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland werden im Auftrag der Rechteinhaber mit der Versendung von Abmahnungen beauftragt. Unter anderem haben folgende Kanzleien in der Vergangenheit im Namen folgender Rechteinhaber Abmahnungen verschickt:

Sasse & Partner Rechtsanwälte für die Senator Film Verleih GmbH (Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag)

C-Law GbR Rechtsanwälte für die Oktano GmbH oder Wolfgang Embacher Filmproduktion (Mätressen & Millionen 2)

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Universum Film GmbH (Die Pute von Panem - The Starving Games od. Malavita)

.rka Rechtsanwälte Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH (Saints Row IV)

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Malibu Media LLC. (Season of Love)

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH (Martin Solveig - Hey Now)

NIMROD RECHTSANWÄLTE für die Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH (Euro Truck Simulator 2)

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die KSM GmbH

 

In den jeweiligen Abmahnungen werden wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzungen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz gefordert.

 

In den Abmahnungen wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, illegal urheberrechtlich geschützte Dateien auf einer Internettauschbörse zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Darum stehe dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz zu und der Abgemahnte habe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung beantragen viele Kanzleien den Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Die daraus resultierenden Rechtsanwaltskosten sind dann von Ihnen als Abgemahnten zu tragen.

Achtung: Zahlen Sie keinesfalls den geforderten Betrag und unterschreiben Sie auch keine vorformulierte Unterlassungserklärung!

Der geforderte Geldbetrag ist unseres Erachtens nicht angemessen und oft viel zu hoch. Eine übereilte Unterschrift kann negative Auswirkungen für Sie nach sich ziehen. Sie können mehrere Jahrzehnte an Ihrer weitreichenden Unterlassungserklärung festgehalten werden. Auch sollten Sie es unbedingt vermeiden, die Abmahnkanzlei zu kontaktieren. Denn für diese stehen die Interessen ihrer eigenen Mandantschaft im Vordergrund und nicht Ihre.

Hier ist es ratsam, sich von einem auf den Bereich Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Diese so eng wie möglich und so weit wie nötig verfasst. Nur so können Sie Ihre Interessen schützen.

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Wir sind deutschlandweit und sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de