Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K. durch die Kanzlei Beyerlein Rechtsanwälte vom 28.02.2013 wegen vermeintlichen Verstößen gegen das Medizinproduktgesetz und das Irreführungsverbot gem. § 5 UWG

Abmahnung
20.03.2013419 Mal gelesen
Uns liegen derzeit zwei aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K. vor, die durch die Rechtsanwälte Beyerlein ausgesprochen wurden.

Gegenstand der Abmahnungen sind gleich mehrere vermeintliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

 

So wird in den uns vorliegenden Abmahnungen gerügt, dass unsere Mandantschaft, die ebenfalls wie die Bären-Apotheke Medizinprodukte vertreibt, u.a. gegen § 9 Abs. 3 MPG (Medizinproduktgesetz) verstoßen habe.

 

Danach fehle an dem von unserer Mandantschaft veräußerten Produkt die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung.

 

Weiter wird ein Verstoß gegen § 5 MPG gerügt, wonach das veräußerte Medizinprodukt nicht ausreichend mit dem Namen oder der Firma des Verantwortlichen gekennzeichnet sei.

 

Ferner wird ein weiterer Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG beanstandet, der ebenfalls eine falsche Kennzeichnung betrifft.

 

In den Abmahnungen werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Rechtsanwaltskosten in Höhe von 911, 80 ? gefordert.

 

Die Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Berechtigung überprüft werden. Aus dem Internet ist bekannt, dass die Kanzlei Beyerlein Rechtsanwälte bereits häufiger für die Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K. in Form des Ausspruches von Abmahnungen in Erscheinung getreten ist.

 

Wichtig ist zu bedenken, dass es sich bei den hier abgemahnten Punkten um eine Spezialmaterie handelt, so dass eine Überprüfung durch einen spezialisierten Anwalt unbedingt angezeigt erscheint. Es stehen mehrere Möglichkeiten der Vorgehensweise zur Verfügung. Keinesfalls sollten Sie jedoch die Abmahnung ignorieren, da ansonsten teure einstweilige Verfügungsverfahren oder Klagen drohen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!