Abmahnung Filesharing aktuell – Abmahnungen durch Bindhardt Fiedler Zerbe und Rechtsanwalt Daniel Sebastian / German Top 100 Single Charts

Abmahnung
02.02.2013453 Mal gelesen
Ungeachtet der angekündigten Gesetzesänderung setzen die „Abmahnkanzleien“ Ihre Tätigkeit fort und versenden Abmahnungen wegen des Filesharing von einzelnen Songs aus den German Top 100 Single Charts. Das Problem: Der Betroffene erhält gleich eine ganze Reihe von Abmahnungen!

So versendet derzeit die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mit Sitz in Linden z.B. Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing des Songs "Culcha Candela - Von Allein". In der anwaltlichen Abmahnung verlangt die Kanzlei aufgrund der Urheberrechtsverletzung durch die illegale Verbreitung des Songs die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet weiter die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 400,-- ?.

Auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet im Auftrag der DigiRights Administration GmbH weiter Abmahnungen wegen Filesharing einzelner Songs. Dabei versendet RA Sebastian Sammelabmahnung; d.h. in einer Abmahnung werden Urheberrechtsverletzung gleich an mehreren Songs gerügt. Betroffen sind z.B. folgende Songs:

  • "Triggerfinger - I Follow Rivers"
  • "Michel Telo - Ai Se Eu Te Pego"
  • "Scooter - Army Of Hardcore (Radio Mix)"
  • "Gusttavo Lima - Balada (Tchê Tcherere Tchê Tchê)"
  • "Chris Brown - Don't Wake Me Up"
  • "Tacabro - Tacata"
  • "DJ Antoine feat. The Beat Shakers - Ma Cherie"

Auch in der Abmahnung von RA Sebastian wird neben der Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Vergleichsangebot unterbreitet. Dies liegt in der Regel bei 1.800,-- ?.

Beide vorgenannten Abmahnungen stehen häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts. Dies ist für Betroffene äußerst unangenehm, da gleich eine ganze Reihe von Abmahnungen wegen unterschiedlicher Songs zu erwarten sind. Nach unserer Erfahrung können bis zu zehn Abmahnungen wegen Filesharing "nur" einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts ausgesprochen werden!

Es ist daher ratsam direkt nach Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Es gilt nicht nur die erhaltene Abmahnung auf die Berechtigung zu überprüfen, sondern auch schnellstmöglich effektive vorbeugende Massnahmen zu ergreifen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in der bundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Alleine in den letzten 12 Monaten haben wir hunderte von Abmahnungenim Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts bearbeitet.

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen, Verteidigungsansätze und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr. Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an mailto:info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.