Erste Abmahnung für geteiltes facebook-Vorschaubild

Erste Abmahnung für geteiltes facebook-Vorschaubild
04.01.2013640 Mal gelesen
In der Hauptstadt streiten sich die Anwälte um ein sehr kompliziertes Urheberrechtsthema: Ein facebook-User bekam über eine Berliner Kanzlei eine Abmahnung für das Teilen eines Links mit der damit einhergehenden Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes auf der Pinwand des Users.

Wer über facebook ein "Teilen" auf einen Beitrag setzt oder einen Link teilt, für dessen Foto der Einsteller des Beitrages oder der Homepageverantwortliche des Links nicht die Veröffentlichungsrechte besitzt, der setzt sich der Gefahr aus, abgemahnt zu werden. Auch wenn das Bild kaum erkennbar nur als "Miniatur" an der facebook-Pinwand hängt.

Für Rechtsanwalt Lüdecke von www.abmahnhilfe24.de war der Termin für die erste Abmahnung eine Frage der Zeit: "Das musste kommen, vor allem weil die facebook-Funktionen mit unserem Urheberschutz überhaupt nicht vereinbar sind und User in eine Abmahnfalle locken. Diese Falle hat nun zugeschlagen!"

Die online-Zeitung "heise" bringt es auf den Punkt: "Viele Funktionen, die Facebook seinen Nutzern bietet, sind nach deutschem Recht problematisch. Dies gilt für die mangelhaften Möglichkeiten, ein einwandfreies Impressum zu platzieren, vor allem aber für Kollisionen mit dem Urheberrecht. Ähnlich wie Google generiert Facebook nämlich zu vermeintlich harmlosen Links der Nutzer Text-Snippets und Vorschaubilder."

Die Berliner Rechtsanwaltkanzlei Pixel.law hat jetzt einen gewerblichen Facebook-Seiten-Betreiber abgemahnt. Grund: Dieser hatte auf seiner Pinnwand die automatisch generierte Miniatur eines angeblich urheberrechtlich geschützten Bildes veröffentlicht, so berichtet Heise weiter. Die Miniatur war über ein "Teilen" entstanden. Facebook stellt die Miniatur automatisch auf die Pinwand des "Teilers", wenn dieser die Funktion nicht deaktiviert hat.

Die Fotografin des Bildes verlangt Schadensersatz in Höhe von 1200 Euro, dazu kommen Anwaltsgebühren in Höhe von etwa 500 Euro. Es wird ein spannender Fall!

Lüdecke: "Da kommen große Herausforderungen auf uns Anwälte zu - auf beiden Seiten, also in der Vertretung des Mandanten als auch bei der Durchsetzung des Urheberschutzes!"

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