Mahnbescheid der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH

Mahnbescheid der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH
09.11.20121046 Mal gelesen
Die oft aufgestellte Behauptung in einschlägigen Foren, sog. Filesharing-Abmahnungen könnten ohne Weiteres "ausgesessen" werden, scheint für Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf und Frommer, München, nicht zu gelten.

Bereits in der Vergangenheit stellte sich heraus, dass die Mandantschaft der Rechtsanwälte Waldorf und Frommer, München, weitestgehend eher klagefreudig zu sein scheint, als ein "Aussitzen" urheberrechtlicher Angelegenheiten hinnehmen zu wollen.

So erreicht unseren Mandanten nun ein Mahnbescheid bzgl einer Forderung aus dem Jahre 2009.Antragsstellerin ist die Constantin Film Verleih GmbH.

Es wird behauptet, unser Mandant habe den Film "Männersache" in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht.

Es wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie weitere Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506,00 EUR geltend gemacht.

Als Gericht zur Durchführung eines streitigen Verfahrens wird das Amtsgericht München angegeben.

Angesichts der momentan dynamischen Rechtsprechung zum Thema Filesharing bleibt abzuwarten, inwieweit die Constantin Film Verleih GmbH die geltend gemachten Forderungen auch tatsächlich wird durchsetzen können.

Wir berichten weiter...

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