Anfang des Jahres hatte eine Versteigerung der U C Rechtsanwälte für Aufsehen gesorgt. Die U C Rechtsanwälte hatten Forderungen aus urheberrechtlichen Abmahnungen versteigert. Einer der Zessionare ist offensichtlich die Debcon Debitorenmanagemeint und Consulting GmbH aus Witten.
Diese unterbreitet nun einem unserer Mandanten ein Vergleichsangebot, nachdem dieser von den U C Rechtsanwälten im Auftrag der DigiProtect GmbH abgemahnt und zur Zahlung eines Pauschalbetrages von 650,00 EUR aufgefordert worden war. Dieses Vergleichsangebot war abgelehnt worden.
Die Debcon GmbH beziffert nun die eigentliche Forderung mit 1.286,80 EUR. Dieser Betrag setzt sich nach Auffassung der Debcon GmbH aus Anwaltskosten, Auslagenpauschale, Schadensersatz und sonstigen Ermittlungskosten zusammen.
Vergleichsweise wird die Zahlung eines Vergleichsbetrag von nunmehr 495,00 EUR angenommen.
Was wir davon halten ?
Sicherlich ist es lobenswert, dass die Debcon GmbH ein Vergleichsangebot unterbreitet und berücksichtigt, dass die ursprünglich geforderte Summe so sicherlich schwierig durchzusetzen sein wird.
Gleichwohl sollte ein Vergleichsangebot sorgfältig geprüft werden und keinesfalls ohne eine entsprechende Prüfung überhastet gezahlt werden.
Sie brauchen Hilfe ?
Bei Fragen rund um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, etc. steht Ihnen Rechtsanwalt Leiers gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
In Eilfällen sowie an Wochenden und Feiertags erreichen SIe uns zu den üblichen Telefontarifen unsere Abmahnungshotline unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches Erstgespräch.
Als Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Münster/Westfalen vertreten wir Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten !
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