Abmahnung 2012: Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH: New Kids Turbo - 956 EUR pauschal!

Abmahnung
27.01.20121159 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken auch im Jahr 2012 im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Filesharing. In den Abmahnungen vom 25.01.2012 geht es um den Film New Kids Turbo. In der Überschrift heisst es: Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss!

Abmahnung Waldorf Frommer 2012: Constantin Film Verleih GmbH - New Kids Turbo = 956,00 EUR !

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken auch im Jahr 2012 Abmahnungen wegen illegalen Tauschbörsenangeboten.

Neu ist, dass die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf 5 Seiten gekürzt wurde. Bis vor kurzem enthielt die Abmahnung fast 20 Seiten, die mit vielen Textbausteinen versehen war. Viele Anschlussinhaber konnten so den Text gar nicht verstehen und haben die Abmahnung auch nicht von vorne bis hinten gelesen.

Daher macht es durchaus Sinn, den Text auf das Wesentliche zu reduzieren. Allerdings ist die Berechtigung der Abmahnung nicht vom Umfang des Textes abhängig.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der urheberrechtlich geschützte Film New Kids Turbo in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten zu haben.

Folgende Daten werden genannt:

Dateiname

Rechteinhaber: Universum Film GmbH

Datum / Uhrzeit: z.b. 24.09.2011, 22:37:15 Uhr bis 24.09.2011, 22.41:27 Uhr

IP-Adresse

Ferner wird in einem gesondert beigefügten Ermittlungsdatensatz der Provider, Benutzerkennung und der Anschlussinhaber genannt. Ferner wird neben dem Beginn zeitlichen Beginn des Angebots das Ende des Angebots, IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte auf den konkreten Titel bezogene Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 956,00 ? zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  gesetzt.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

  • Neuerdings erhält der Betroffene Anschlussinhaber unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung manchmal eine telefonische Nachfrage durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Der Sinn dieser Nachfrage erschließt sich nicht, da die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung noch nicht abgelaufen ist und es daher keinen Grund für eine telefonische Nachfrage durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte gibt. Möglicherweise hat die Nachfrage den Sinn, bereits telefonisch eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Es kann daher nur davor gewarnt werden, telefonische Nachfragen zu beantworten. Waldorf Frommer sollte vielmehr mitgeteilt werden, dass sie fristgemäß eine schriftliche Antwort auf die Abmahnung erhalten wird.
  • Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber oder durch denselben Rechtinhaber muss mit dem Mandanten erörtert werden, auch wenn bei den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte es in meiner Praxis noch nicht vorgekommen ist, dass derselbe Rechteinhaber (Constantin Film GmbH) erneut einen weiteren Film zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht hat, der ggf. zeitlich später über eine Tauschbörse heruntergeladen und verfügbar gemacht wurde.
  • Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte daher  nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen durch denselben Rechteinhaber rechtlich nicht verhindert werden können.
  • Ob die Forderung zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Ggf. kommt auch eine vergleichsweise Einigung in Frage, die eine Reduzierung der Forderung beinhaltet.


Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.