Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen durch Rasch Rechtsanwälte - "Wir Sind Am Leben" von Rosenstolz

Abmahnung
18.10.2011535 Mal gelesen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Metzler ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Internettauschbörsen. Er berät und vertritt Anschlussinhaber, die eine derartige Abmahnung erhalten haben.

Die Firma Universal Music GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel "Wir Sind Am Leben" der Künstlergrupep Rosenstolz verfolgen.

Der Musiktitel wird als Datei über P2P (Peer To Peer) - Internettauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Musiktitel auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen Titel zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß §19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 1.200 EUR auf.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Universal Music GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns. Wir beraten Sie gern!