Euroweb pfändet die Domain von Blog Nerdscore-Wie sich Betreiber einer Webseite nicht verhalten sollten

Abmahnung
20.01.2011729 Mal gelesen
Als ein Blogger auf die Abmahnung eines Konkurrenten sowie ein rechtskräftiges Urteil nicht reagierte, wurde seine Domain versteigert. Untätigkeit kann in einer solchen Situation weitreichende Folgen nach sich ziehen.

Nach einem Beitrag auf dem Portal Meedia vom 18.01.2011 sowie FAZ.NET vom 19.01.2011 soll der Betreiber von Nerdcore sich mit dem Dienst Euroweb angelegt haben. Er soll nach der Ansicht einer Präsentation unter anderem behauptet haben, dass sich die Anbieter von Euroweb "mit Dreck eine goldene Nase verdienen" würden. Daraufhin soll er weder auf eine Abmahnung, noch auf ein nachfolgend erwirktes Urteil des Landgerichtes Berlin reagiert haben. Die Folge war: Euroweb erwirkte gegen ihn nach dem verlorenen Prozess einen Vollstreckungsbescheid wegen der Rechtsverfolgungskosten. Aufgrund dessen pfändete Euroweb die Domain des Bloggers schaltete sie ab. Sie soll nach Informationen von Euroweb auf Nerdscore.de über eBay versteigert werden.

Die vollständigen Beiträge können Sie auf den Webseiten von FAZ.net und meedia.de  nachlesen.

Wichtig ist für Sie als Blog-Betreiber oder Online-Händler: Sie sollten im Fall einer Abmahnung - und erst Recht im Falle einer Klage - keinesfalls untätig bleiben. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, werden Sie vom Konkurrenten aus Unterlassung verklagt, wodurch für Sie wesentlich höhere Kosten entstehen. Soweit Sie auch nach einem Urteil untätig bleiben, darf der Prozessgegner in ihr Vermögen vollstrecken. Er braucht dabei nicht pingelig zu sein und kann gegebenenfalls auch Ihre Domain pfänden. Sollten Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie sich umgehend durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Auf Ihren Wunsch helfen wir Ihnen gerne weiter.