Das Unternehmen Senator Film Verleih GmbH läßt durch die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Splice" aussprechen.
Wer diesen Film über sog. Tauschbörsen auf seine Festplatte herunterlädt und damit automatisch anderen wiederum ebenso zum Download anbietet (in der Regel funktioniert dies so bei Tauschbörsen), begeht eine Urheberrechtsverletzung, die grundsätzlich strafbar ist und auch zivilrechtlich geahndet werden kann.
Derjenige, der diese Urheberrechtsverletzung begangen hat, wird in der Regel aufgefordert, eine (beigefügte) Unterlassungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrag von Euro 800 zu bezahlen. Der Betrag ist nicht aufgesplittet in Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz
Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne weiteres abgegeben, sondern von einem fachkundigen Anwalt überprüft werden, damit diese gegebenenfalls in abgeänderter Form abgegeben werden kann. Wer Anschlußinhaber ist, aber die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat, sollte nicht voreilig tätig werden.
Gleichwohl sollte die Sache auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden, es droht sonst ein u. U. kostspieliges Gerichtsverfahren.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen hierzu!