Zur Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner im Auftrag von DigiProtect im August 2010

Abmahnung Filesharing
17.09.20101276 Mal gelesen
Die Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner aus Berlin mahnte auch im August diesen Jahres wegen der unterstellten Verletzung von Tonträgerherstellerrechten, User von Tauschbörsen ab.

Gegenstand der Abmahnungen war dabei oftmals das Werke Atzin (The Dome Vol.54) von Frauenarzt & Manny Marc. Neben der Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH die Zahlung von 290 Euro zur Abgeltung sämtlicher, angeblich entstandener Ansprüche.

Fraglich ist, ob DigiProtect tatsächlich Ansprüche aufSchadensersatz zustehen, da Digiprotect von den Rechtsinhabern bekanntermaßen die Nutzungsrechte im Hinblick auf die Nutzung in Filesharing-Netzen eingeräumt bekommt. So wird DigiProtect nach drezeitiger Rechtsprechung in die Lage versetzt, die unerlaubte Verwertung von Tonträgerherstellerrechten abzumahnen.

Es erscheint jedoch in juristischer Hinsicht mehr als zweifelhaft, ob auf der einen Seite eine solch isolierte Rechteeinräumung möglich ist und auf der anderen Seite, ob DigiProtect ein Schaden entstanden sein kann. Wir konnten bisher keinen Schaden feststellen. Digiprotect respektive die Kanzleien, die im Auftrag der DigiProtect GmbH die Standardbriefe versenden haben uns bisher ebenfalls keinen konkreten Schaden im Einzelfall nachgewiesen.

Es sollte daher keinesfalls weder irgendeine Zahlung an die Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner noch an DigiProtect geleistet werden.

Datum: 15.09.2010
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht