Der Abmahner konzentriert sich dabei offensichtlich auf das Abmahnen einer vertraglich nicht vereinbarten Kostentragungsregelung im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher, sog. 40,00 EUR Klausel. Weiterhin wird noch die Kostenerstattung zu einem regelmäßigen Gegenstandswert von 5.000,00 EUR gefordert.
In den vergangenen Wochen sind wir durchgehend mit der Abwehr von Abmahnungen der Hanse Lager GmbH beauftragt worden. Aufgrund teilweise sogar fortlaufender Geschäftszeichen scheint es nicht übertrieben, hier von einer regelrechten "Abmahnwelle" zu sprechen.
Keineswegs können wir zur Abgabe einer wie von der Hanse Lager GmbH vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung raten. Gerne beraten wir Sie detailliert.
In dringenden Notfällen (drohender Fristablauf) bedienen Sie sich bitte unserer Abmahn-Hotline unter 0178 / 635 44 35.