Es wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 980,00 Euro als Vergleichsbetrag gefordert.
Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten ist?
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Auf die leichte Schulter sollte man Abmahnungen nicht nehmen. Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden.
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Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, beraten und vertreten wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an uns unter
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Selbstverständlich ist für uns Kostentransparenz, wir besprechen vor Beginn unserer Tätigkeit die Höhe unserer Vergütung mit Ihnen.