"Na Igre 1" - Abmahnung von Anwaltskanzlei Kruse für Firma Russkoe Stschaste Houm Video

Abmahnung Filesharing
18.08.2010975 Mal gelesen
Im Namen der Firma Russkoe Stschaste Houm Video, Kabelnaja 5, 111024 Moskau, mahnt derzeit die Anwaltskanzlei Kruse ab. In der Abmahnung wird die angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Film namens "Na Igre 1" vorgeworfen.

Es wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 980,00 Euro als Vergleichsbetrag gefordert.

Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten ist?

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Auf die leichte Schulter sollte man Abmahnungen nicht nehmen. Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem  der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden.

Wir beraten und verteten bundesweit - fragen Sie uns!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, beraten und vertreten wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an uns unter

Tel. 030 - 390 398 80.

Mehr über uns erfahren Sie auf der www.kanzlei-wienen.de.

Selbstverständlich ist für uns Kostentransparenz, wir besprechen vor Beginn unserer Tätigkeit die Höhe unserer Vergütung mit Ihnen.