Entwicklung des filesharing Verhaltens seit 2003

Abmahnung Filesharing
12.08.2010501 Mal gelesen
Mit dem Aufkommen von Napster vor gut zehn Jahren begann für die Unterhaltungsindustrie die schwerste Krise ihrer Existenz, die trotz der Umgestaltung von Napster auch weiterhin anhält. Durch die Möglichkeit sich Lieder und Filme aus dem Internet herunterzuladen, ohne dafür eine Gebühr an den Rechteinhaber entrichten zu müssen, hat die Industrie gewaltige Einbussen hinnehmen müssen.
 
Besonders die Musikindustrie hatte unter den neuen Entwicklungen zu leiden, da mit dem Aufkommen der von DSL relativ große Datenmengen ziemlich zügig heruntergeladen werden können, was vor allem in Bezug auf Single-Verkäufe verheerende Wirkungen hatte.
 
Bei Beginn der Erhebungen 2003 lag die Zahl illegaler Musikdownloads noch bei atemberaubenden 602 Millionen Liedern in Deutschland. Als Reaktion darauf entwickelte die Industrie verschiedene Methoden, um dem Problem aus ihrer Sicht Herr zu werden. Zum Einen baute sie die Möglichkeit legaler und kostenpflichtiger Musikdownloads zu günstigern Preisen aus (iTunes ist heute die wohl bekannteste Quelle), zum Anderen startete sie eine aggressive Verfolgung ihrer Eigentumsrechte, was in dem bisweilen mit falschen Vorurteilen belasteten Begriff der "Abmahnwelle" mündete.
 
Folge dieser neuen Politik war ein Rückgang der illegalen Downloads. 2004 waren es "nur" noch 383 Millionen, 2006 dann 374 Millionen und 2008 schließlich ging die Zahl auf 316 Millionen zurück. Gleichzeitig stieg die zahl der legal erfolgten Downloads auf etwa 100 Millionen.
 
Trotz dieses erheblichen Rückgangs bleiben 316 Millionen Musiktitel selbstverständlich eine immense Zahl. Rechnet man eine Single mit 5,00,- € das Stück (also günstig), dann bedeutete das für die Musikindustrie 2008 immer noch einen Gesamtverlust von 1,58 Milliarden €! Insofern wird deutlich, dass hinter der massenhaften Verfolgung von Rechtsverstößen in Form von Abmahnungen auch massenhafte Verstöße stehen und durchaus legitime finanzielle Interessen gewahrt werden sollen.
 
Was zudem nicht vergessen werden darf: von dieser Statistik sind lediglich Musiktitel erfasst. Hinzu kommen noch Bilder, Hörbücher und vor allem Filme, die hier nicht erfasst worden sind. Es dürfte nicht zu weit gehen zu sagen, dass alles in allem Schäden von etwa 3 Milliarden € im Jahr durch illegale Downloads entstehen.
 
So legitim demnach die Verfolgung von Rechtsverstößen auch sein mag, ist damit noch nicht gesagt, dass jede Abmahnung im Einzelfall auch begründet sein muss. Abgemahnten kann nur eindringlich geraten werden, ihre Abmahnung von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. Hier kann sich durchaus ergeben, dass die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten geändert werden und der geforderte Ersatzbetrag u.U. namhaft gesenkt werden kann.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.
 
 
 
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