Abmahnung BaumgartenBrandt - Zentropa Entertainments23 ApS – „Antichrist“

Abmahnung Filesharing
09.08.2010374 Mal gelesen
Nachdem die Kanzlei BaumgartenBrandt bereits im November vergangenen Jahres gegen die unerlaubte Verwertung des Filmwerks "Antichrist" vorgegangen ist, sprechen die Berliner Rechtsanwälte derzeit erneut Abmahnungen in dieser Angelegenheit aus.
 
Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Filmwerk des Regisseurs Lars von Trier in Internet-Tauschbörsen zum weltweiten Download angeboten und damit gegen §19a UrhG verstoßen zu haben.
 
Die dänische Filmproduktions- und Vertriebsfirma Zentropa Entertainments23 ApS wird dabei als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk bezeichnet.
 
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Abgeltung der Angelegenheit die Zahlung eines pauschalen Betrages von EUR 1.200 gefordert. Den Gegenstandswert beziffert die Kanzlei BaumgartenBrandt mit EUR 50.000.
 
Sollte diese Pauschale nicht gezahlt werden, wird die Geltendmachung deutlich höherer Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten in Aussicht gestellt. Die Anwaltsgebühr wird dabei mit EUR 1.379,80 beziffert. Die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollen EUR 7.500 betragen.
 
Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend reagieren. Nach Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der behaupteten Ansprüche, die mit deutlich höheren Kosten verbunden ist. Häufig lässt sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung finden.
 
Dabei ist zu beachten, dass im Falle einer Urheberrechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch nach §97 Abs. 1 UrhG grundsätzlich besteht. Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist allerdings nach unserer Ansicht rechtlich nachteilig verfasst. Mit Unterzeichnung werden die Rechtsverletzung und sämtliche geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite anerkannt. In der verwendeten Fassung erfasst die Unterlassungserklärung sämtliche Filmwerke, an denen die Zentropa Entertainments23 ApS die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Damit besteht ein enormes Haftungsrisiko. In Betracht kommt daher die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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