Abmahnung durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller – MIG Filmgroup – „Blood River“

Abmahnung Filesharing
25.06.2010 754 Mal gelesen
Im Namen der MIG Filmgroup mahnt die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller momentan das urheberrechtswidrige öffentliche Zugänglichmachen der Filme
 
"Blood River"
 
und
 
"Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins"
 
gem. § 19a UrhG ab.
 
Dabei wird der behauptete Verstoß u.a. mit der Angabe eines entsprechenden FileHash - Wertes zu belegen versucht.
 
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird jeweils eine fristgerechte Forderung von 970,00,- € gefordert.
 
Wie an dieser Stelle schon öfter erwähnt kann aus anwaltlicher Sicht nur davor gewarnt werden, den geltend gemachten Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen unbesehen nachzukommen. Auch wenn Sie der Meinung sein sollten für den Verstoß verantwortlich zu sein muss das nämlich noch lange nicht bedeuten, dass die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche auch dem Umfang nach in dieser Höhe bestehen müssen.
 
Neben der Möglichkeit die angetragene Unterlassungserklärung so abzuändern, dass diese Ihre Rechtsposition auch in Zukunft sichert sollte vor allem geprüft werden, ob der geltend gemachte Ersatzbetrag seiner Höhe nach gehalten werden kann. Nicht selten lassen sich hier mit einer geschickten juristischen Argumentation namhafte Senkungen erreichen.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
 
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.
 
 
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