Abmahnung Nümann Lang: So a schena Dag

Abmahnung Filesharing
24.06.2010962 Mal gelesen
Zahlreiche Abmahnungen verschickt die Kanzlei Nümann Lang zur Zeit im Auftrag von Andreas Donauer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Lied „So a schena Dag“.

Vorwurf gegenüber dem Betroffenen in der Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang ist das Anbieten des Titels "So a schena Dag" in Tauschbörsen im Internet.

In der Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang wird behauptet, ein auf Internet-Kriminalität spezialisiertes Unternehmen habe die öffentliche Zugänglichmachung des Titels beweissicher dokumentiert. Allerdings ist interessant, dass das Unternehmen nicht einmal namentlich genannt wird. In letzter Zeit wird auch die sichere Funktionsweise von derartigen Unternehmen eingesetzte Software zur Ermittlung etwaiger Rechtsverstöße immer wieder von Experten in Zweifel gezogen.
Auch der aufgeführte Datensatz gibt keine absolut sicheren Rückschlüsse auf den Titel "So a schena Dag", da in der Regel die genannte Datei einen sogenannten Chart-Container betrifft, also die deutschen Top 100.

Die Kanzlei Nümann Lang führt in der Abmahnung an, die Herausgabe der Daten des Providers des mit der Abmahnung angeschriebenen vermeintlichen Rechtsverletzers per Gerichtsbeschluss erwirkt zu haben. Nach den Ausführungen der Kanzlei Nümann Lang soll damit die in der Abmahnung behauptete Rechtsverletzung feststehen. Allerdings wird der angeführte Gerichtsbeschluss nicht mit der Abmahnung übersandt.

Aus diesem Grund fordert die Kanzlei Nümann Lang die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet an, die Angelegenheit gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 Euro zu erledigen. Hierzu wird eine Reaktionsfrist für den Abgemahnten von ca. 10 Tagen gesetzt, allerdings ab Datum der Abmahnung, nicht ab deren Zugang, sodass in der Regel weniger Zeit für den Abgemahnten zur Reaktion bleibt und damit schnelles Handeln erforderlich macht.

Nach Ausführungen zu den geltend gemachten Forderungen folgen ausführliche Darstellungen zur Rechteinhaberschaft bzw. Berechtigung zur Abmahnung des Herr Donauer sowie zur angeblichen ausnahmslosen Verantwortlichkeit des Adressaten der Abmahnung von Nümann Lang, selbst wenn dieser den gerügten Urheberrechtsverstoß womöglich gar nicht begangen hat. Überdies wird aufgezeigt, welche Kosten auf den Abgemahnten zukämen, falls dieser das unterbreitete Vergleichsangebot nicht annehmen möchte. Diese Kosten sollen sich regelmäßig auf 1.183,80 Euro belaufen, zusammengesetzt aus 500 Euro sogenannter fiktiver Lizenzgebühr und 683,80 Euro Anwaltskosten.

Es wird in den Abmahnungen der Kanzlei Nümann Lang mitgeteilt, sämtliche behaupteten Tatsachen könnten in einem etwaigen Gerichtsverfahren beweisen werden. Ein solches wird ebenfalls in Aussicht gestellt, falls das in der Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang unterbreitete Angebot nicht angenommen werden sollte.

Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht als angenehme und vergleichsweise kostengünstige Variante erscheint, eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und die geforderte Zahlung zu leisten, so kann nur davon abgeraten werden.
Derartige Abmahnungen sollten im Zweifel einer qualifizierten juristischen Prüfung unterzogen werden. Denn es muss weder ein Anspruch auf die generelle Abgabe einer solchen Erklärung bzw. einer Erklärung in der beigefügten Form noch ein Zahlungsanspruch in der geltend gemachten Höhe seitens des Herrn Andreas Donauer wegen vermeintlicher Rechtsverletzung an dem Lied "So a schena Dag" gegen den Abgemahnten bestehen. Es sollte zudem der Fokus nicht nur auf den geforderten Geldbetrag gelegt werden. Eine einmal abgegebe Unterlassungserklärung hat nämlich 30 Jahre Gültigkeit. Daher sollte insbesondere deren Abgabe bzw. die Form der Abgabe sorgfältig bedacht werden.

Wichtig ist in jedem Fall, nicht untätig zu bleiben, sondern zu reagieren!