Abmahnung der Anwälte C-S-R

Abmahnung Filesharing
09.07.2010673 Mal gelesen
Teilnehmer von p2p- Netzwerken werden im Moment wieder von den Ettlinger Anwälten C-S-R abgemahnt, weil sie Nutzungs- und Verwertungsrecht von Urheberrechtsinhabern, verletzt haben sollen.
 
In den Abmahnschreiben werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gem. § 97 UrhG sowie die Erstattung der Anwaltskosten für die erfolgte Abmahnung gem. § 97a I UrhG geltend gemacht. Auf diese Weise können schnell Beträge von einigen hundert Euro zusammen kommen.
 
Dass man als Empfänger einer solchen Abmahnung keinesfalls vorbehaltlos Zahlungen leisten oder die anerkennende Unterlassungserklärung unterschreiben sollte, weil dies erhebliche negative Konsequenzen mit sich bringen kann, haben wir bereits als Warnung ausgesprochen. Schon hier ist die Einholung anwaltlichen Rats Pflicht!
 
Wenden Sie sich deswegen wenn Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, schnellstmöglich an uns bevor Sie etwas unterschreiben oder Forderungen der Gegenseite ungeprüft nachkommen. Unsere Erfahrung zeigt, dass nach gründlicher Prüfung die Möglichkeit bestehen kann, die geltend gemachten Ansprüche durch Vergleichsverhandlungen zu drücken. Diese Chance sollten Sie sich durch voreiliges Handeln nicht nehmen!
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei C-S-R erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.
 
 
 
haftungsrecht.com - mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.
 
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