Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Abmahnung Filesharing
07.05.2010823 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Die Kanzlei Dr. Ulrich Bente aus Berlin mahnt für die Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Aktuell geht es um den Film "New Moon ? Biss zur Mittagsstunde". In der Abmahnung sind u.a. Ausführungen zu dem verfassungsgerichtlichen Urteil Vorratsdatenspeicherung enthalten. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:

"Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch das neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine nicht verfassungsgemäße Ausgestaltung des Vorratsdatenspeicherung (Urteil vom 02.03.2010, 1 DvR 256/08 u.a.) zu keiner anderen Bewertung führt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich auf die so genannte Vorratsdatenspeicherung, die für unrechtmäßig erachtet wurde. Hingegen handelt es sich bei den herausgegebenen Daten Ihres Providers nicht um so genannte Vorratsdaten, sondern vielmehr um so genannte Bestands- und Verkehrsdaten. Die Speicherung von Verkehrsdaten ist auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor zulässig, so dass dieses Urteil keinerlei Auswirkungen auf die Rechtswidrigkeit des durch Sie begangenen Filesharings hat."

Richtig ist, dass das Urteil des Verfassungsgerichts keinen Vorteil für Abgemahnte darstellt. Richtig ist, dass auf Bestands- und Verkehrsdaten zurückgegriffen wird.

Damit ist nicht ohne weiteres gesagt, dass der Unterlassungsanspruch und auch der Zahlungsanspruch in Höhe von 956,00 € uneingeschränkt durchgesetzt werden können. Hier empfehlen wir auf jeden Fall eine anwaltliche Prüfung.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

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