Abmahnung Nümann + Lang Rechtsanwälte – Styleheads GmbH – „Culcha Candela - Monsta“ oder „Tim Toupet – So ein schöner Tag“ – „German Top 100“ vom 15.02.2010

Abmahnung Filesharing
04.05.20105493 Mal gelesen
Auch im Auftrag der Styleheads GmbH und Herrn Andreas Donauer mahnen die Rechtsanwälte Nümann Lang aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen geschützter Musikwerke in Internet-Tauschbörsen (insbesondere "eDonkey2000") - sog. filesharing - ab. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Musikwerk
 
"Culcha Candela - Monsta" oder "Tim Toupet - So ein schöner Tag",
 
u. a. enthalten in dem Chartcontainer "German Top 100",
 
ohne Erlaubnis des Rechteinhabers, bei der es sich um die o. g. Styleheads GmbH bzw. Hr. Donauer handelt, einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download angeboten und damit eine Urheberrechtsverletzung nach §§16, 19a UrhG begangen zu haben.
 
Was die meisten User dieser Download- Plattformen nicht wissen, ist, dass systembedingt und ohne technische Möglichkeit, dies durch entsprechende Zusatzprogramme (z. B. Flux Mod) vermeiden zu können, bei Downloads im Rahmen von p2p-Netzwerken die Dateien gleichzeitig zum Upload bereitgestellt werden, selbst wenn sie noch nicht vollständig geladen oder der Download-Ordner gesperrt sind.
 
Die Rechtsanwälte Nümann Lang verlangen einerseits die Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Anschreiben als Anhang beigefügt ist, andererseits die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages über EUR 450 pro Musikwerk. Hierin enthalten sind Rechtsanwaltskosten und eine Schadensersatzforderung. Für den Fall, dass dieses Vergleichsangebot nicht angenommen wird, stellt die Kanzlei die Geltendmachung eines deutlich höheren Betrages in Aussicht, welcher von den Anwälten breit ausdifferenziert und begründet wird.
 
 
Von einer vorschnellen Abgabe der dem Schreiben beigefügten Unterlassungserklärung ist, trotz regelmäßig knapp bemessenen Fristen, dringend abzuraten. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung allerdings zu Ihrem Nachteil weit darüber hinaus. Gleichzeitig sind die finanziellen Folgen kaum absehbar.
Auch sollten Sie das Anschreiben nicht als bloße "Abzocke" bewerten und unbeantwortet beiseite legen, in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt. Vielmehr sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren.
In jedem Fall ist aber zeitnahes Handeln geboten, um die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu wahren.
 
In Betracht kommt als Lösungsansatz für Ihre Problematik die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Nehmen Sie nicht selbständig Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf. Die Nachteile, die ein missglückter selbständiger Einigungsversuch mit sich bringen kann, sind oftmals für einen juristischen Laien nicht vorhersehbar. Ebenso wenig sollten sie sich bei der Erstellung einer neuen Unterlassungserklärung auf die Inhalte von Internetforenverlassen, sondern sich anwaltlich beraten lassen.
 
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.
 
 
 
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