Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für Bushido - "Zeiten ändern Dich"

Abmahnung Filesharing
29.03.20101949 Mal gelesen
Die Kanzlei Bindhardt Fielder Rixen Zerbe aus Linden verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag von Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi. Vorwurf ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung durch Anbieten des Films „Zeiten ändern dich“ zum Download für andere Nutzer im Internet.

Allerdings wird nicht direkt eine Urheberrechtsverletzung an dem Film moniert, sondern interessanterweise vielmehr an der im Film enthaltenen Musik und Texte von Bushido. Beispielhaft werden von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe die Titel "Vergeben & Vergessen", 23 Stunden Zelle" oder "Zeiten ändern Dich" von Bushido angeführt. Dass hier nicht eine Urheberrechtsverletzung an dem Film direkt Gegenstand der Abmahnung ist, dürfte zum Hintergrund haben, dass die ausschließlichen Nutzung- und Verwertungsrechte an dem Film bei der Constantin Film Verleih GmbH liegen, die selbst wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film durch die Kanzlei Waldorf aus München Abmahnungen aussprechen lässt. Entsprechende Abmahnungen der Kanzlei Waldorf liegen uns vor.

In der Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für Bushido wird unter anderem der Zeitpunkt der Öffentlichmachung der Datei sowie die dazugehörige IP-Adresse benannt. Zudem wird ein gerichtlicher Beschluss beigefügt, welcher die Auskunft des Internet-Providers über die Zuordnung der Anschlussinhaber zu der zum fraglichen Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse gestattet. Ob jedoch auch die in der Abmahnung genannte IP-Adresse Gegenstand des Beschlusses war, geht weder aus diesem noch aus der Abmahnung hervor.

Sodann folgen umfangreiche rechtliche Ausführungen, welche die behauptete Rechtsverletzung untermauern sollen. Im Kern steht jedoch lediglich die Behauptung im Raum, der Abgemahnte habe die Urheberrechtsverletzung begangen und müsse dafür haften. Es wird besonders herausgestellt, dass jeder Inhaber eines Internetzugangs wissen müsse, dass das Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen im Internet, sog Filesharing, rechtswidrig ist. Interessant sind diese Ausführungen aktuell insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bushido gerade selbst vom Landgericht Hamburg wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt wurde, da er in 13 (!!) Titeln urheberrechtlich geschützte Tonfolgen einer französischen Band kopiert hat.

Der Abgemahnte wird in der Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe unter anderem zur Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert. Zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird eine Frist von ca 10 Tagen ab Datum des Schreibens gesetzt, wobei diese Frist sehr zum Nachteil des Abgemahnten abweichen kann, wenn dieser die Abmahnung erst kurz vor Fristablauf erhalten hat. Fristverlängerungen im Bereich des Filesharing werden in der Regel nämlich nicht gewährt.

Im Hinblick auf den Schadensersatz wird die Zahlung eines Betrags von 700 Euro zur Erledigung der Angelegenheit angeboten.

Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht als angenehme und vergleichsweise kostengünstige Variante erscheint, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und die geforderte Zahlung zu leisten, so kann nur davon abgeraten werden.

Wir empfehlen, derartige Abmahnungen einer qualifizierten juristischen Prüfung zu unterziehen und weder vorgefertigte Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen noch vorbehaltlose Zahlungen zu leisten. Denn es muss weder ein Anspruch auf die generelle Abgabe einer solchen Erklärung bzw. einer Erklärung in der beigefügten Form noch ein Zahlungsanspruch in der geltend gemachten Höhe seitens Bushido gegen den Abgemahnten bestehen. Es sollte zudem der Fokus nicht nur auf den geforderten Geldbetrag gelegt werden. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung hat nämlich 30 Jahre Gültigkeit. Daher sollte insbesondere deren Abgabe bzw. die Form der Abgabe sorgfältig bedacht werden.

Dadurch, dass nun sowohl Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Zeiten ändern dich" durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für Bushido als auch durch die Kanzlei Waldorf für die Constantin Film Verleih GmbH abgemahnt werden, besteht nun die Gefahr, wegen das Anbietens des Films "Zeiten ändern dich" gleich zwei verschieden Abmahnungen wegen verschiedener Urheberrechtsverletzungen an diesem Film zu erhalten. Ob dies rechtens ist, darf zumindest bezweifelt werden. Trotzdem sollte man für den Fall, dass man eine oder gleich zwei Abmahnungen bekommt, nicht untätig bleiben, sondern sich stets qualifiziert beraten lassen.