Abmahnung Erich Öxler – Axel Fischer – Amsterdam durch Kanzlei Baek Law

Abmahnung Filesharing
26.03.20101573 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Auch im März 2010 mahnt Herr Erich Öxler durch die Kanzlei Peter Kim ab. Es geht um die Datei "Axel Fischer" mit dem Titel "Amsterdam". Dieses Musikstück ist auf dem Album German Top 100 Single Charts enthalten.

Kanzlei Peter Kim tritt unter der Bezeichnung "Baek Law" auf. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus November 2009. Zunächst wird in der Abmahnung ein möglicher Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.025,72 € vorgerechnet. Dann heißt es in der Abmahnung:

"Aufgrund der Tatsache, dass ein derartiges Verfahren sehr lange und auch kostenintensiv ist, bieten wir Ihnen eine schnelle, einvernehmliche, außergerichtliche Beendigung der Angelegenheit an. Um weitere Kosten zu vermeiden, schlagen wir Ihnen folgenden außergerichtlichen Vergleich: Zum einen haben Sie die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zum anderen wären mit der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 500,00 € sämtliche Auskunfts- und Schadensersatzansprüche vollständig und endgültig abgegolten."

Im nachfolgenden Absatz wird noch einmal auf die unkomplizierte und kostengünstige Einigung verwiesen. An dieser Stelle wird verschwiegen, dass die Einigung auf einen Pauschalbetrag nicht nur für den Abgemahnten, sondern vielmehr für die Abmahner Vorteile bringt. Zum einen ist nicht sicher, ob ein hier vorgerechneter Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.025,72 € tatsächlich so gerichtlich durchsetzbar ist. Zum anderen liegen die Kostenersparnis und das Interesse an einer schnellen Einigung mehr auf Seiten der Abmahner. Das Angebot einer schnellen Einigung sollte mit großer Zurückhaltung betrachtet werden.

Die der Abmahnung im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nach unserer Einschätzung auf jeden Fall zu ändern. Die Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € erscheint diesseits zu hoch.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

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