Abmahnung Koch Media GmbH

Abmahnung Filesharing
24.03.20101704 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Die Koch Media GmbH mahnt das Computerspiel Batman Arkham Asylum ab. Das Spiel der Firma Eidos Interactive wird seit September 2009 durch die Koch Media GmbH angeboten. Die Abmahnungen werden durch die Kanzlei Reichelt Kluthe Aßmann aus Hamburg versandt. Gefordert werden 650,00 €.

Die Abmahnung ist ansonsten sehr kurz gehalten. Auffällig ist Folgendes:

1.   

Die Unterlassungserklärung kann ausschließlich per Fax oder PDF übersandt werden. Offensichtlich besteht die Kanzlei Reichelt Kluthe Aßmann auf die Übersendung einer Original-Unterlassungserklärung.

2.   

Offensichtlich ist die Kanzlei nicht an einer weitergehenden Aufklärung des Sachverhalts, der nur sehr dünn in der Abmahnung geschildert wird, interessiert. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:

"Beachten Sie bitte, dass dies das einzige Angebot zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist. Nehmen Sie das Angebot binnen genannter Frist nicht an, werden wir unserer Mandantin empfehlen, die Angelegenheit sofort einer gerichtlichen Klärung zuzuführen. Beachten Sie bitte schließlich, dass es für dieses Angebot keine Verhandlungsspielräume gibt."

Gekrönt wird das Abmahnungsschreiben mit dem deutlichen Hinweis, dass von telefonischen Anfragen abzusehen ist. Wörtlich heißt es.

"Sie werden nicht beantwortet."

Hier kann nur empfohlen werden, tatsächlich von telefonischen Anfragen abzusehen und mit Hilfe anwaltlicher Begleitung angemessen auf das Abmahnschreiben zu reagieren.

Aber so ganz möchte sich die Kanzlei doch nicht den Kontakt mit den Abgemahnten abschneiden. Etwaigen schriftlichen Ratenzahlungswünschen wird entgegengesehen. Hier siegt dann doch das Bedürfnis nach Einnahmen.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

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