Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – „Keri Hilson – In A Perfect World“

Abmahnung Filesharing
04.05.2010759 Mal gelesen
Die Kanzlei Rasch geht derzeit im Auftrag des Rechteinhabers Universal Music GmbH wieder massiv gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen - wie z. B. "BitTorrent", "eMule", "eKad" oder "eDonkey" - vor. Gegenstand dieser Abmahnungen ist insbesondere das Musikwerk
 
 
Trotz entsprechender Zusatzprogramme, wie z. B. Flux Mod, ist es systembedingt technisch nicht möglich, das gleichzeitige Bereitstellen der Datei zum Upload beim Download- Vorgang im Rahmen von p2p-Netzwerken zu verhindern, selbst wenn sie noch nicht vollständig geladen oder der Download-Ordner gesperrt ist.
 
Zur vorerst endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird ein pauschaler Betrag von EUR 856 gefordert. Die Frist zur Zahlung und Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung ist vergleichsweise knapp bemessen, muss aber unbedingt beachtet werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche.
 
In diesem Zusammenhang enthalten die Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch regelmäßig Rechtsprechungsnachweise, die die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers belegen sollen. Hier ist zunächst klar zu erkennen, dass nur auf "günstige" Urteile und Entscheidungen Bezug genommen wird. Auch die Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der vielzitierten "Störerhaftung" setzt voraus, dass der Anschlussinhaber gegen einzelfallabhängige Prüfungs- oder Überwachungspflichten verstoßen hat. Nach einem Urteil des OLG Frankfurt setzen derartige Pflichten konkrete Hinweise und Erkenntnisse auf rechtswidriges Verhalten Dritter voraus (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2008 - Az. 11 U 52/07). Die Rechtslage ist daher keinesfalls so eindeutig, wie das Schreiben zunächst vermuten lässt.
 
Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend reagieren. Keinesfalls darf das Schreiben als bloße "Abzocke" oder "unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren bringt erhebliche Kosten mit sich. Häufig lassen sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.
 
Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung allerdings weit darüber hinaus. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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