Auch an diesem Wochenende hat die Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski aus Berlin wieder abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen wurden im Auftrag der Firma Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft aus München ausgesprochen. Es geht um de Film "New Moon?.
Bei der Abmahnung spart man sich die Anrede (!?), bedruckt trotzdem 22 Seiten Papier. Der angebliche Urheberechtsverstoß soll aus Dezember 2009 stammen.
Und um es dem Abgemahnten auch gleich leicht zu machen, kann die geforderte Unterlassungserklärung gliech über die "loogTMS-Funktion? elektronisch abgeben werden! Hinter dieser Alternative ist noch vermekrt, dass dies aus Sicht der Kanzlei der bevorzugte Weg ist.
Achtung! Lassen Sie sich nicht von den angeblichen Vorzügen der elektronischen Abgabe der Unterlassungserklärung beeindrucken. Nach wie vor heißt der Rat:
1. Rechtliche Prüfung, ob die Abmahnung und die Forderung berechtigt ist,
2. dann kann ggf. über eine geänderte Unterlassungserklärung nachgedacht werden.
Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige rechtliche Prüfung eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR vorsieht.
Gefordert werden im übrigen 806,00 EUR.
Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Ersteinschätzung per Mail.
http://abmahnung-blog.de/urteile/kostenlose-ersteinschaetzung
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
Feil Rechtsanwälte